Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 3. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer in Spruchpunkt 1.) schuldig erkannt, er habe als Untersuchungshäftling am 24. August 2000 in der genannten Justizanstalt "entgegen der Bestimmung des § 4 Abs. 4 Hausordnung und § 26 Abs. 1 StVG das Haftraumfenster erklettert und in den Spazierhof hinausgerufen" und dadurch vorsätzlich den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen "nach § 26 StVG in Verbindung mit § 1 Abs. 3... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Justizanstalt Garsten. Nach der im Verwaltungsakt aufliegenden Meldung vom 10. März 2001 wurden an diesem Tag bei der Visitierung eines näher genannten Haftraumes ein Mobiltelefon mit eingelegter SIM-Karte im verknüpften Ärmel einer Sportjacke und ein zugehöriges Ladegerät in einer Schachtel aufgefunden. Der Beschwerdeführer gab mit dieser Meldung konfrontiert am 21. März 2001 niederschriftlich an: "Mir wird ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Justizanstalt Garsten. Nach der im Verwaltungsakt aufliegenden Meldung vom 10. März 2001 wurden an diesem Tag bei der Visitierung eines näher genannten Haftraumes ein Mobiltelefon mit eingelegter SIM-Karte im verknüpften Ärmel einer Sportjacke und ein zugehöriges Ladegerät in einer Schachtel aufgefunden. Der Beschwerdeführer gab mit dieser Meldung konfrontiert am 21. März 2001 niederschriftlich an: "Mir wird ein... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Wesentlich für die Rechtsfrage, ob der Beschwerdeführer die Ordnungswidrigkeit des § 107 Abs. 1 Z 5 StVG begangen hat, ist, ob sich der Gegenstand in der Sachherrschaft des Beschwerdeführers befunden hat und ob dies dem Beschwerdeführer bekannt war. Nicht entscheidend ist, ob dem Beschwerdeführer der Gegenstand gehörte, weil es auf die Eigentumsverhält... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Wesentlich für die Rechtsfrage, ob der Beschwerdeführer die Ordnungswidrigkeit des § 107 Abs. 1 Z 5 StVG begangen hat, ist, ob sich der Gegenstand in der Sachherrschaft des Beschwerdeführers befunden hat und ob dies dem Beschwerdeführer bekannt war. Nicht entscheidend ist, ob dem Beschwerdeführer der Gegenstand gehörte, weil es auf die Eigentumsverhält... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßte auf Grund mehrerer Verurteilungen in der Justizanstalt Graz-Karlau eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Am 23. März 1999 wurde er in die Justizanstalt Stein verlegt. Ab 1. April 1998 wurde der Beschwerdeführer in der Justizanstalt Graz-Karlau als "Beamtenfriseur" zur Arbeit herangezogen. Für Strafgefangene, denen diese Arbeit zugewiesen wurde, ist für die Bewegung im Freien während der Woche die Zeit von 11.30 bis 12.30 Uhr vorgesehen. Für den Großteil ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßte auf Grund mehrerer Verurteilungen in der Justizanstalt Graz-Karlau eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Am 23. März 1999 wurde er in die Justizanstalt Stein verlegt. Ab 1. April 1998 wurde der Beschwerdeführer in der Justizanstalt Graz-Karlau als "Beamtenfriseur" zur Arbeit herangezogen. Für Strafgefangene, denen diese Arbeit zugewiesen wurde, ist für die Bewegung im Freien während der Woche die Zeit von 11.30 bis 12.30 Uhr vorgesehen. Für den Großteil ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z7;StVG §26 Abs1;StVG §44;StVG §54 Abs3 idF 1993/799;
Rechtssatz: Der Strafgefangene hat nach seinem Vorbringen den "Wunsch" bzw. die "Bitte" geäußert, von der Arbeit als Beamtenfriseur abgelöst zu werden und "einen anderen Arbeitsbereich zugeteilt zu erhalten". Bei einem solchen Ersuchen, dem offenbar von der Anstaltsleitung - allerdings nur in Bezug auf die Ablösung... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z7;StVG §26 Abs1;StVG §44;StVG §54 Abs3 idF 1993/799;
Rechtssatz: Der Strafgefangene hat nach seinem Vorbringen den "Wunsch" bzw. die "Bitte" geäußert, von der Arbeit als Beamtenfriseur abgelöst zu werden und "einen anderen Arbeitsbereich zugeteilt zu erhalten". Bei einem solchen Ersuchen, dem offenbar von der Anstaltsleitung - allerdings nur in Bezug auf die Ablösung... mehr lesen...
Über den Beschwerdeführer, der sich bis zum 26. Mai 2000 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft und danach in Strafhaft befand, wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 7. Juni 2000 die Ordnungsstrafe des einfachen Hausarrestes in der Dauer von fünf Tagen verhängt, weil er am 21. Mai 2000 als Untersuchungshäftling der Anordnung eines Abteilungsbeamten, an der Bewegung im Freien teilzunehmen, nicht Folge geleistet, dadurch den "allgemeinen Pflichten der... mehr lesen...
Über den Beschwerdeführer, der sich bis zum 26. Mai 2000 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft und danach in Strafhaft befand, wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 7. Juni 2000 die Ordnungsstrafe des einfachen Hausarrestes in der Dauer von fünf Tagen verhängt, weil er am 21. Mai 2000 als Untersuchungshäftling der Anordnung eines Abteilungsbeamten, an der Bewegung im Freien teilzunehmen, nicht Folge geleistet, dadurch den "allgemeinen Pflichten der... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §183 Abs1;StPO 1975 §184;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26;
Rechtssatz: Dem zu § 107 Abs. 1 Z 10 in Verbindung mit § 26 StVG ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Juni 1975, VfSlg 7561/1975, ist zu entnehmen, dass die Bestrafung eines Untersuchungshäftlings wegen Nichtbefolgung einer Anordnung bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §183 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;StVG §43;
Rechtssatz: Für Untersuchungshäftlinge gelten gemäß § 183 Abs. 1 StPO 1975, soweit in der StPO 1975 nicht etwas Besonderes bestimmt ist, sinngemäß die Bestimmungen des StVG über den Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt. Dem gemäß unterliegen Untersuchungshäftlinge insb... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §183 Abs1;StPO 1975 §184;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26;
Rechtssatz: Dem zu § 107 Abs. 1 Z 10 in Verbindung mit § 26 StVG ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Juni 1975, VfSlg 7561/1975, ist zu entnehmen, dass die Bestrafung eines Untersuchungshäftlings wegen Nichtbefolgung einer Anordnung bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §183 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;StVG §43;
Rechtssatz: Für Untersuchungshäftlinge gelten gemäß § 183 Abs. 1 StPO 1975, soweit in der StPO 1975 nicht etwas Besonderes bestimmt ist, sinngemäß die Bestimmungen des StVG über den Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt. Dem gemäß unterliegen Untersuchungshäftlinge insb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 11. Dezember 1997 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die er am 17. März 1998 antrat und zuletzt in der Justizanstalt Krems, einem gerichtlichen Gefangenenhaus, verbüßte. Das Strafende fiel unter Berücksichtigung anrechenbarer Vorhaften auf den 6. Jänner 1999, 4,50 Uhr, weshalb der Beschwerdeführer gemäß § 148 Abs. 2 StVG am 5. Jänner 1999 aus der Strafhaft zu entlassen war. Sc... mehr lesen...
Der damals in der Justizanstalt Wels als Untersuchungshäftling angehaltene Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 15. April 1999 wegen unerlaubten schriftlichen Verkehrs mit Personen außerhalb der Anstalt, wodurch er eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 Abs. 1 Z. 2 StVG begangen habe, gemäß § 109 Z. 4 und § 113 StVG mit einer Geldbuße in der Höhe von S 300,-- bestraft. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der gegen dieses Straferkenntn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 11. Dezember 1997 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die er am 17. März 1998 antrat und zuletzt in der Justizanstalt Krems, einem gerichtlichen Gefangenenhaus, verbüßte. Das Strafende fiel unter Berücksichtigung anrechenbarer Vorhaften auf den 6. Jänner 1999, 4,50 Uhr, weshalb der Beschwerdeführer gemäß § 148 Abs. 2 StVG am 5. Jänner 1999 aus der Strafhaft zu entlassen war. Sc... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVG §1 Z5;StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs4;VStG §31;VStG §8;
Rechtssatz: Die Ansicht, die "Verfolgbarkeit" von Ordnungswidrigkeiten durch den Anstaltsleiter und die Vollzugsoberbehörde ende nicht mit der Strafzeit und sei auch (gemäß § 31 VStG bis zu drei Jahre lang) nach der Entlassung möglich, lässt den Zweck der Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten außer ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVG §1 Z5;StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs4;VStG §31;VStG §8;
Rechtssatz: Der von der belangten Behörde bestätigte
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses umschreibt als Tat des Beschwerdeführers seinen als erwiesen angesehenen - und zeitlich nur mit der Wendung "während seiner ho. Anhaltung" zugeordneten - Willen zur Flucht ("... dadurch gegen den ... mehr lesen...
Der damals in der Justizanstalt Wels als Untersuchungshäftling angehaltene Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 15. April 1999 wegen unerlaubten schriftlichen Verkehrs mit Personen außerhalb der Anstalt, wodurch er eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 Abs. 1 Z. 2 StVG begangen habe, gemäß § 109 Z. 4 und § 113 StVG mit einer Geldbuße in der Höhe von S 300,-- bestraft. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der gegen dieses Straferkenntn... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVG §1 Z5;StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs4;VStG §31;VStG §8;
Rechtssatz: Die Ansicht, die "Verfolgbarkeit" von Ordnungswidrigkeiten durch den Anstaltsleiter und die Vollzugsoberbehörde ende nicht mit der Strafzeit und sei auch (gemäß § 31 VStG bis zu drei Jahre lang) nach der Entlassung möglich, lässt den Zweck der Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten außer ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVG §1 Z5;StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs4;VStG §31;VStG §8;
Rechtssatz: Der von der belangten Behörde bestätigte
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses umschreibt als Tat des Beschwerdeführers seinen als erwiesen angesehenen - und zeitlich nur mit der Wendung "während seiner ho. Anhaltung" zugeordneten - Willen zur Flucht ("... dadurch gegen den ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der wegen eines 1989 begangenen Mordes eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt, wurde bis zum 22. Mai 1998 in der Justizanstalt Graz-Karlau angehalten, wo er sich im Erstvollzug befand. Im April 1996 wurden die Insassen des Erstvollzuges dieser Justizanstalt - nach der insoweit unwidersprochenen Darstellung des Beschwerdeführers - erstmals einem Harntest (gemeint: in der Form eines generellen "Screenings") unterzogen. Nach Meinung des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid verweigerte der Beschwerdeführer am 16. Juni 1997 in der Justizanstalt Stein die Abgabe einer Harnprobe zwecks Feststellung eines allfälligen Suchtgiftkonsums. Wegen dieses als Ordnungswidrigkeit gemäß § 107 Abs. 1 Z 10 i.V.m. § 26 Abs. 1 StVG gewerteten Verhaltens wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 23. Juni 1997 gemäß § 109 Z 4 und § 113 StVG eine Geldbuße in der Höhe von S 100,-- über den Beschwerdeführer verhängt. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der wegen eines 1989 begangenen Mordes eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt, wurde bis zum 22. Mai 1998 in der Justizanstalt Graz-Karlau angehalten, wo er sich im Erstvollzug befand. Im April 1996 wurden die Insassen des Erstvollzuges dieser Justizanstalt - nach der insoweit unwidersprochenen Darstellung des Beschwerdeführers - erstmals einem Harntest (gemeint: in der Form eines generellen "Screenings") unterzogen. Nach Meinung des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid verweigerte der Beschwerdeführer am 16. Juni 1997 in der Justizanstalt Stein die Abgabe einer Harnprobe zwecks Feststellung eines allfälligen Suchtgiftkonsums. Wegen dieses als Ordnungswidrigkeit gemäß § 107 Abs. 1 Z 10 i.V.m. § 26 Abs. 1 StVG gewerteten Verhaltens wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 23. Juni 1997 gemäß § 109 Z 4 und § 113 StVG eine Geldbuße in der Höhe von S 100,-- über den Beschwerdeführer verhängt. ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte25/02 Strafvollzug
Norm: MRK Art3;StVG §102 Abs1;StVG §102 Abs2 idF 1996/763;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §22;StVG §26; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/20/0262
Rechtssatz: War die Praxis einer (noch dazu aus geringster Entfernung gepflogenen) "Beobachtung des Harnausscheidevorganges" durch Strafvollzugsbedienstete nicht nöti... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt der Berechtigung des Strafgefangenen, die Befolgung der seiner Meinung nach rechtswidrigen Aufforderung abzulehnen, muss der Strafgefangene aufzeigen, dass die Anordnung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen habe oder ihre Befolgung dagegen verstoßen oder offensichtlich die Menschenwürde verletzt hätte (vg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art18 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;
Rechtssatz: Die Administrativbeschwerde gründete sich in der Argumentation, mit der sich der Strafgefangene gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis wendete, bloß darauf, dass gemäß Art. 18 Abs. 1 B-VG die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden dürfe und die Anor... mehr lesen...