Entscheidungen zu § 107 Abs. 1 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/29 94/20/0291

Mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Innsbruck vom 14. Juni 1993 wurden über den Beschwerdeführer wegen vorsätzlich begangener Ordnungswidrigkeiten mehrere Ordnungsstrafen verhängt und zwar im einzelnen gemäß § 107 Abs. 2 in Verbindung mit § 109 Z. 4 und 5 sowie den §§ 113 und 114 Abs. 2 StVG eine Geldbuße in Höhe von S 112,80 und strenger Hausarrest in der Dauer von zwei Tagen - weil er am 27. März 1993 einen Schaden am Anstaltsgut (nämlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/29 94/20/0291

Mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Innsbruck vom 14. Juni 1993 wurden über den Beschwerdeführer wegen vorsätzlich begangener Ordnungswidrigkeiten mehrere Ordnungsstrafen verhängt und zwar im einzelnen gemäß § 107 Abs. 2 in Verbindung mit § 109 Z. 4 und 5 sowie den §§ 113 und 114 Abs. 2 StVG eine Geldbuße in Höhe von S 112,80 und strenger Hausarrest in der Dauer von zwei Tagen - weil er am 27. März 1993 einen Schaden am Anstaltsgut (nämlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/20/0291

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §113;StVG §114 Abs2;
Rechtssatz: Der vom Strafgefangenen vorgebrachte Umstand, die Haftbedingung hätte zu einer "nervlichen Überreizung" geführt, kann nicht als Milderungsgrund gewertet werden (Hinweis E 8.4.1992, 92/01/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994200291.X03 I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/20/0291

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §114 Abs2;StVG §116 Abs6;StVG §26;
Rechtssatz: Wenn der Strafgefangene bereits einschlägige Ordnungsstrafen sowohl hinsichtlich der Nichtbefolgung von Anordungen als auch hinsichtlich des ungebührlichen Benehmens erlitten hat, handelt die Vollzugsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie im Wiederholungsfalle über ihn den strengen Ha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/20/0291

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;
Rechtssatz: Vom Strafgefangenen vorgebrachte gesundheitliche Bedenken und Überlegungen vermögen - selbst wenn diese zutreffen sollten - daran nichts zu ändern, daß der Strafgefangene den Anordnungen iSd § 26 Abs 1 StVG Folge leisten muß und diesbezügliche Weigerungen Ordnungswidrigkeiten iSd § 107 Abs 1 Z 10 StVG darstellen (Hinweis E 13.10.1970, 82... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/20/0291

Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §188 Abs3;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26;
Rechtssatz: Der zehnte Unterabschnitt (Ordnungswidrigkeiten) des StVG findet auf Untersuchungshäftlinge (nur ergänzt um die in § 188 Abs 3 StPO angeordnete Mitteilungspflicht an den Untersuchungsrichter) Anwendung (Hinweis E 5.11.1986, 86/01/0091, VwSlg 12289 A/1986). European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/20/0291

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §113;StVG §114 Abs2;
Rechtssatz: Der vom Strafgefangenen vorgebrachte Umstand, die Haftbedingung hätte zu einer "nervlichen Überreizung" geführt, kann nicht als Milderungsgrund gewertet werden (Hinweis E 8.4.1992, 92/01/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994200291.X03 I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/20/0291

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §114 Abs2;StVG §116 Abs6;StVG §26;
Rechtssatz: Wenn der Strafgefangene bereits einschlägige Ordnungsstrafen sowohl hinsichtlich der Nichtbefolgung von Anordungen als auch hinsichtlich des ungebührlichen Benehmens erlitten hat, handelt die Vollzugsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie im Wiederholungsfalle über ihn den strengen Ha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/20/0291

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §114 Abs2;StVG §116 Abs6;StVG §26;
Rechtssatz: Wenn der Strafgefangene bereits einschlägige Ordnungsstrafen sowohl hinsichtlich der Nichtbefolgung von Anordungen als auch hinsichtlich des ungebührlichen Benehmens erlitten hat, handelt die Vollzugsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie im Wiederholungsfalle über ihn den strengen Ha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/20/0291

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;
Rechtssatz: Vom Strafgefangenen vorgebrachte gesundheitliche Bedenken und Überlegungen vermögen - selbst wenn diese zutreffen sollten - daran nichts zu ändern, daß der Strafgefangene den Anordnungen iSd § 26 Abs 1 StVG Folge leisten muß und diesbezügliche Weigerungen Ordnungswidrigkeiten iSd § 107 Abs 1 Z 10 StVG darstellen (Hinweis E 13.10.1970, 82... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/20/0291

Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §188 Abs3;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26;
Rechtssatz: Der zehnte Unterabschnitt (Ordnungswidrigkeiten) des StVG findet auf Untersuchungshäftlinge (nur ergänzt um die in § 188 Abs 3 StPO angeordnete Mitteilungspflicht an den Untersuchungsrichter) Anwendung (Hinweis E 5.11.1986, 86/01/0091, VwSlg 12289 A/1986). European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/16 94/19/0600

Mit Straferkenntnis des Leiters der Strafvollzugsanstalt Graz vom 15. Mai 1992 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 107 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 109 Z. 5 und § 114 Abs. 2 StVG die Ordnungsstrafe des strengen Hausarrestes in der Dauer von einer Woche verbunden mit dem Entzug der Arbeit verhängt, weil er am 8. Mai 1992 im Zuge einer Ausführung in das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz dadurch, daß er von dem dort ebenfalls anwesenden K einen unbekannten Gegenstand übernommen habe,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/16 94/19/0600

Mit Straferkenntnis des Leiters der Strafvollzugsanstalt Graz vom 15. Mai 1992 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 107 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 109 Z. 5 und § 114 Abs. 2 StVG die Ordnungsstrafe des strengen Hausarrestes in der Dauer von einer Woche verbunden mit dem Entzug der Arbeit verhängt, weil er am 8. Mai 1992 im Zuge einer Ausführung in das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz dadurch, daß er von dem dort ebenfalls anwesenden K einen unbekannten Gegenstand übernommen habe,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.1994

RS Vwgh 1994/6/16 94/19/0600

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z2;StVG §21 Abs1;
Rechtssatz: Leitet ein Strafgefangener einen ihm von einer der in § 107 Abs 1 Z 2 StVG genannten Personen übergebenen Gegenstand nicht von sich aus sofort an den ihn begleitenden Justizwachebeamten weiter, macht er sich wegen des in der Übernahme liegenden vorsätzlichen unerlaubten Verkehrs einer Ordnungswidrigkeit nach § 107 Abs 1 Z 2 StVG schuldig.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1994

RS Vwgh 1994/6/16 94/19/0600

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z2;StVG §21 Abs1;
Rechtssatz: Leitet ein Strafgefangener einen ihm von einer der in § 107 Abs 1 Z 2 StVG genannten Personen übergebenen Gegenstand nicht von sich aus sofort an den ihn begleitenden Justizwachebeamten weiter, macht er sich wegen des in der Übernahme liegenden vorsätzlichen unerlaubten Verkehrs einer Ordnungswidrigkeit nach § 107 Abs 1 Z 2 StVG schuldig.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/8 92/01/0047

Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis des Leiters der Strafvollzugsanstalt Stein vom 11. Oktober 1990 schuldig erkannt, sich am 9. Oktober 1990 geweigert zu haben, die ihm erteilte Anordnung, weiter im Haftraum Grad I 15 zu bleiben, nicht befolgt und hiedurch die Ordnungswidrigkeit des vorsätzlichen Zuwiderhandels gegen die allgemeinen Pflichten des Strafgefangenen nach § 107 Abs. 1 Z. 10 StVG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 StVG begangen zu haben. Er wurde hiefür mit der Ordnu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/8 92/01/0047

Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis des Leiters der Strafvollzugsanstalt Stein vom 11. Oktober 1990 schuldig erkannt, sich am 9. Oktober 1990 geweigert zu haben, die ihm erteilte Anordnung, weiter im Haftraum Grad I 15 zu bleiben, nicht befolgt und hiedurch die Ordnungswidrigkeit des vorsätzlichen Zuwiderhandels gegen die allgemeinen Pflichten des Strafgefangenen nach § 107 Abs. 1 Z. 10 StVG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 StVG begangen zu haben. Er wurde hiefür mit der Ordnu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 92/01/0047

Index: 19/05 Menschenrechte25/02 Strafvollzug
Norm: MRK Art3;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;
Rechtssatz: Eine offensichtliche Verletzung der Menschenwürde, nämlich eine erniedrigende Verhaltensweise des Anordnenden gegenüber einem Strafgefangenen durch Anordnung des Aufenthaltes in einem durch acht Personen überbelegten Raumes liegt nicht vor, da jeder Strafgefangene Einschränkungen in seiner Persönlichkeitssphä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 92/01/0047

Index: 19/05 Menschenrechte25/02 Strafvollzug
Norm: MRK Art3;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;
Rechtssatz: Eine offensichtliche Verletzung der Menschenwürde, nämlich eine erniedrigende Verhaltensweise des Anordnenden gegenüber einem Strafgefangenen durch Anordnung des Aufenthaltes in einem durch acht Personen überbelegten Raumes liegt nicht vor, da jeder Strafgefangene Einschränkungen in seiner Persönlichkeitssphä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/18/0158

Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Beschwerdebescheid des Bundesministers für Justiz vom 5. März 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, sich am 1. Juli 1989 dadurch, daß er den Justizwachebeamten Bezirksinspektor X mit den Worten: "Spiel Dich nicht so auf, sonst muß ich angeben, daß Du schleppst, und da kannst Du dann schauen, wie Du herauskommstÜ" bedacht hat, gegenüber einer im Strafvollzug tätigen Person vorsätzlich ungebührlich benommen zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/18/0158

Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Beschwerdebescheid des Bundesministers für Justiz vom 5. März 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, sich am 1. Juli 1989 dadurch, daß er den Justizwachebeamten Bezirksinspektor X mit den Worten: "Spiel Dich nicht so auf, sonst muß ich angeben, daß Du schleppst, und da kannst Du dann schauen, wie Du herauskommstÜ" bedacht hat, gegenüber einer im Strafvollzug tätigen Person vorsätzlich ungebührlich benommen zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0158

Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StVG §107 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Mit der Pönalisierung des vorsätzlichen ungebührlichen Benehmens nach § 107 Abs 1 Z 9 StVG - wie auch mit der Pönalisierung der beleidigenden Schreibweise in § 34 Abs 3 AVG - soll nicht die Möglichkeit einer Partei beschnitten werden, sachliche Kritik am Vorgehen oder Verhalten eines Behördenorganes zu äußern. Die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0158

Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StVG §107 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Auch das Vorbringen wahrer Tatsachen kann dann als beleidigende Schreibweise gewertet werden, wenn diese Tatsachen in keinem sachlichen Zusammenhang mit jener Angelegenheit stehen, die die beleidigende Äußerung der Partei auslöste (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0299, E 6.3.1963, 125/62, E 29.4.1987, 87/01/0048). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0158

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;VwRallg;
Rechtssatz: § 107 Abs 1 Z 9 StVG pönalisiert ein vorsätzliches ungebührliches Benehmen des Strafgefangenen gegenüber bestimmten Personen. Der Maßstab des ungebührlichen Benehmens muß schon nach dem Wortverständnis objektiv gezogen werden, so daß Erwägungen darüber, welche Sprache allenfalls unter den Strafgefangenen üblich s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0158

Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;StVG §107 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Ein Wahrheitsbeweis kann im Verfahren nach § 34 Abs 3 AVG nicht in Frage kommen, weil die Form des Vorbringens kein Gegenstand einer solchen Beweisführung ist (Hinweis E 8.4.1975, 1009/73, VwSlg 8796 A/1975, E 20.3.1979, 727/77). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0158

Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StVG §107 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Mit der Pönalisierung des vorsätzlichen ungebührlichen Benehmens nach § 107 Abs 1 Z 9 StVG - wie auch mit der Pönalisierung der beleidigenden Schreibweise in § 34 Abs 3 AVG - soll nicht die Möglichkeit einer Partei beschnitten werden, sachliche Kritik am Vorgehen oder Verhalten eines Behördenorganes zu äußern. Die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0158

Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StVG §107 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Auch das Vorbringen wahrer Tatsachen kann dann als beleidigende Schreibweise gewertet werden, wenn diese Tatsachen in keinem sachlichen Zusammenhang mit jener Angelegenheit stehen, die die beleidigende Äußerung der Partei auslöste (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0299, E 6.3.1963, 125/62, E 29.4.1987, 87/01/0048). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0158

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;VwRallg;
Rechtssatz: § 107 Abs 1 Z 9 StVG pönalisiert ein vorsätzliches ungebührliches Benehmen des Strafgefangenen gegenüber bestimmten Personen. Der Maßstab des ungebührlichen Benehmens muß schon nach dem Wortverständnis objektiv gezogen werden, so daß Erwägungen darüber, welche Sprache allenfalls unter den Strafgefangenen üblich s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0158

Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;StVG §107 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Ein Wahrheitsbeweis kann im Verfahren nach § 34 Abs 3 AVG nicht in Frage kommen, weil die Form des Vorbringens kein Gegenstand einer solchen Beweisführung ist (Hinweis E 8.4.1975, 1009/73, VwSlg 8796 A/1975, E 20.3.1979, 727/77). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1988/7/20 86/01/0258

Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVG §107 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gemäß dem Gebot des § 44 a lit a VStG ist die als erwiesen angenommene Tat im
Spruch: so genau zu umschreiben, dass dadurch die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird (Hinweis E 13.6.1984, 82/03/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.1988

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