Auf Grund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Anstaltsleiter der Justizanstalt Xverhängte mit Straferkenntnis vom 15. Dezember 2004 über den Beschwerdeführer gemäß § 107 Abs. 1 Z. 10 StVG i.V.m. § 109 Z. 4 und § 113 StVG die Ordnungsstrafe der Geldbuße in der Höhe von EUR 22,--, weil er am 30. November 2004 den diensthabenden Beamten A.K. mit den Worten, "Du bist ja nicht dicht"... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Anstaltsleiter der Justizanstalt Xverhängte mit Straferkenntnis vom 15. Dezember 2004 über den Beschwerdeführer gemäß § 107 Abs. 1 Z. 10 StVG i.V.m. § 109 Z. 4 und § 113 StVG die Ordnungsstrafe der Geldbuße in der Höhe von EUR 22,--, weil er am 30. November 2004 den diensthabenden Beamten A.K. mit den Worten, "Du bist ja nicht dicht"... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;StVG §108 Abs2;
Rechtssatz: Die Schuld in Bezug auf die durch die Äußerung "Du bist ja nicht dicht!" begangene Verletzung des in einer Strafanstalt gebotenen Anstandes kann insbesondere deshalb nicht als gering qualifiziert werden, weil die in Frage stehende Äußerung vom Strafgefangenen trotz entsprechenden Hinweises wiederholt wurde. Eine Abmahnung im Sinne des § ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Dass die belangte Behörde im Rahmen des ihr gemäß § 109 StVG zustehenden Ermessens in Anwendung der Strafbemessungsgründe gemäß § 19 VStG eine Geldbuße in der geringen Höhe von EUR 22,-- verhängt hat, ist nicht recht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 10. September 1998, Zl. 97/20/0809, ist es evident, dass derjenige, der sich in Form seiner Ausdrucksweise derart "ungebührlich benimmt" sich auch nicht im Sinne des § 26 Abs. 2 StVG so benimmt, "wie es der Anstand gebietet". Da § 26 Abs. 2 StVG und ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;StVG §108 Abs2;
Rechtssatz: Die Schuld in Bezug auf die durch die Äußerung "Du bist ja nicht dicht!" begangene Verletzung des in einer Strafanstalt gebotenen Anstandes kann insbesondere deshalb nicht als gering qualifiziert werden, weil die in Frage stehende Äußerung vom Strafgefangenen trotz entsprechenden Hinweises wiederholt wurde. Eine Abmahnung im Sinne des § ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Dass die belangte Behörde im Rahmen des ihr gemäß § 109 StVG zustehenden Ermessens in Anwendung der Strafbemessungsgründe gemäß § 19 VStG eine Geldbuße in der geringen Höhe von EUR 22,-- verhängt hat, ist nicht recht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 10. September 1998, Zl. 97/20/0809, ist es evident, dass derjenige, der sich in Form seiner Ausdrucksweise derart "ungebührlich benimmt" sich auch nicht im Sinne des § 26 Abs. 2 StVG so benimmt, "wie es der Anstand gebietet". Da § 26 Abs. 2 StVG und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 10. September 1998, Zl. 97/20/0809, ist es evident, dass derjenige, der sich in Form seiner Ausdrucksweise derart "ungebührlich benimmt" sich auch nicht im Sinne des § 26 Abs. 2 StVG so benimmt, "wie es der Anstand gebietet". Da § 26 Abs. 2 StVG und ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt GJ vom 14. April 2005 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe: "1) am 12.04.2005 den ihm durch den Kdt. der ho. Abteilung Freigang, BInsp. H... R... erteilten Anordnungen, jedwede Abweichungen von der Wegstrecke von und zum Ort des Arbeitseinsatzes sowie jegliche Entfernungen vom Arbeitsort zu unterlassen, keine Folge geleistet, indem G... (der Beschwerdeführer) sich während seines Arbeitseinsatzes als Frei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt GJ vom 14. April 2005 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe: "1) am 12.04.2005 den ihm durch den Kdt. der ho. Abteilung Freigang, BInsp. H... R... erteilten Anordnungen, jedwede Abweichungen von der Wegstrecke von und zum Ort des Arbeitseinsatzes sowie jegliche Entfernungen vom Arbeitsort zu unterlassen, keine Folge geleistet, indem G... (der Beschwerdeführer) sich während seines Arbeitseinsatzes als Frei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt GJ vom 14. April 2005 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe: "1) am 12.04.2005 den ihm durch den Kdt. der ho. Abteilung Freigang, BInsp. H... R... erteilten Anordnungen, jedwede Abweichungen von der Wegstrecke von und zum Ort des Arbeitseinsatzes sowie jegliche Entfernungen vom Arbeitsort zu unterlassen, keine Folge geleistet, indem G... (der Beschwerdeführer) sich während seines Arbeitseinsatzes als Frei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 21. August 2003 gab die belangte Behörde der Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Leiters einer näher genannten Justizanstalt vom 31. Jänner 2003 gemäß § 121 Abs. 1 StVG iVm § 66 Abs. 4 AVG sowie § 107 Abs. 1 Z. 10 und § 109 Z. 4 StVG keine Folge. Begründend führte sie aus, der Beschwerdeführer verbüße derzeit eine über ihn wegen diverser näher angeführter Delikte verhängte Freiheitsstrafe. Der Maß... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 21. August 2003 gab die belangte Behörde der Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Leiters einer näher genannten Justizanstalt vom 31. Jänner 2003 gemäß § 121 Abs. 1 StVG iVm § 66 Abs. 4 AVG sowie § 107 Abs. 1 Z. 10 und § 109 Z. 4 StVG keine Folge. Begründend führte sie aus, der Beschwerdeführer verbüße derzeit eine über ihn wegen diverser näher angeführter Delikte verhängte Freiheitsstrafe. Der Maß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer erachtet sich in dem Recht verletzt, nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestraft zu werden. Er wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freihe... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen gemäß... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §113;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefang... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen gemäß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer erachtet sich in dem Recht verletzt, nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestraft zu werden. Er wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freihe... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen gemäß... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §113;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefang... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen gemäß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich zwischen 22. Mai und 6. Dezember 2002 in verschiedenen Justizanstalten (kurz: JA) in Strafhaft. Am 23. Mai 2002 beantragte die H. OEG, die nach Aussage des Beschwerdeführers vom 24. Juli 2002 von seinem Cousin geführt wird, die Einstellung des Beschwerdeführers als Pizzabäcker. Neben einer Aufstellung von Arbeitszeiten und Entlohnung werden in einem Anhang des Antrages die Arbeiten aufgelistet, die täglich vor der Öffnungszeit um 11 Uhr vormittags... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich zwischen 22. Mai und 6. Dezember 2002 in verschiedenen Justizanstalten (kurz: JA) in Strafhaft. Am 23. Mai 2002 beantragte die H. OEG, die nach Aussage des Beschwerdeführers vom 24. Juli 2002 von seinem Cousin geführt wird, die Einstellung des Beschwerdeführers als Pizzabäcker. Neben einer Aufstellung von Arbeitszeiten und Entlohnung werden in einem Anhang des Antrages die Arbeiten aufgelistet, die täglich vor der Öffnungszeit um 11 Uhr vormittags... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich zwischen 22. Mai und 6. Dezember 2002 in verschiedenen Justizanstalten (kurz: JA) in Strafhaft. Am 23. Mai 2002 beantragte die H. OEG, die nach Aussage des Beschwerdeführers vom 24. Juli 2002 von seinem Cousin geführt wird, die Einstellung des Beschwerdeführers als Pizzabäcker. Neben einer Aufstellung von Arbeitszeiten und Entlohnung werden in einem Anhang des Antrages die Arbeiten aufgelistet, die täglich vor der Öffnungszeit um 11 Uhr vormittags... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs1 Z8;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/06/0048
Rechtssatz: § 107 Abs. 1 Z. 1 StVG knüpft seine Strafdrohung daran, dass ein Strafgefangener "die Anstalt verlässt oder sonst flüchtet". Damit wird ein Vorsatzdelikt normiert, das darauf gerichtet ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs1 Z8;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/06/0048
Rechtssatz: § 107 Abs. 1 Z. 1 StVG knüpft seine Strafdrohung daran, dass ein Strafgefangener "die Anstalt verlässt oder sonst flüchtet". Damit wird ein Vorsatzdelikt normiert, das darauf gerichtet ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs1 Z8;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/06/0048
Rechtssatz: § 107 Abs. 1 Z. 1 StVG knüpft seine Strafdrohung daran, dass ein Strafgefangener "die Anstalt verlässt oder sonst flüchtet". Damit wird ein Vorsatzdelikt normiert, das darauf gerichtet ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 3. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer in Spruchpunkt 1.) schuldig erkannt, er habe als Untersuchungshäftling am 24. August 2000 in der genannten Justizanstalt "entgegen der Bestimmung des § 4 Abs. 4 Hausordnung und § 26 Abs. 1 StVG das Haftraumfenster erklettert und in den Spazierhof hinausgerufen" und dadurch vorsätzlich den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen "nach § 26 StVG in Verbindung mit § 1 Abs. 3... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 3. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer in Spruchpunkt 1.) schuldig erkannt, er habe als Untersuchungshäftling am 24. August 2000 in der genannten Justizanstalt "entgegen der Bestimmung des § 4 Abs. 4 Hausordnung und § 26 Abs. 1 StVG das Haftraumfenster erklettert und in den Spazierhof hinausgerufen" und dadurch vorsätzlich den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen "nach § 26 StVG in Verbindung mit § 1 Abs. 3... mehr lesen...