Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 1.3.1996 um 02.20 Uhr in Wien, Wachzimmer S-gasse, 1.) den von einem ermächtigten Sicherheitswachebeamten verlangten Alkomattest verweigert, obwohl aufgrund der gezeigten Symptome eine Alkoholbeeinträchtigung vermutet werden konnte, 2.) im WZ trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Sicherheitswachebeamten, während dieser seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm, sich aggressiv verhalten, indem Sie lau... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat in der Pizzeria Arlecchino mit dem Wirt lautstark diskutiert. Daß dieser damit aber ein besonders rücksichtsloses Verhalten an den Tag gelegt hätte, läßt sich aus diesem Verhalten nicht ableiten. Der Tatbestand des §81 Abs1 SPG ist damit nicht erfüllt, weshalb schon aus diesem Grund - ohne daß noch zusätzlich auf die geforderte "Öffentlichkeit" im Sinne der vorgenannten Bestimmung einzugehen war - die Strafbarkeit zu verneinen war. Das dem Beschuldigten wei... mehr lesen...
Rechtssatz: Daß die Festnahme und das Anlegen von Handfesseln des Beschwerdeführers durch ein Sicherheitswacheorgan als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt i. S.d. Art.129a Abs.1 Z2 B-VG zu qualifizieren sind, ist durch die bisherige Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (vgl. die Nachweise bei Walter - Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 7. A, Wien 1992, RN 610) hinreichend klargestellt und bedarf sohin keine... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschimpft der Beschuldigte die im Zuge einer Amtshandlung im Rahmen des Verkehrsüberwachungsdienstes einschreitenden Gendarmeriebeamten trotz vorausgegangener Abmahnung lautstark als "Glühwürmchen" und schreit die Beamten mit dem Hinweis, daß sie verschwinden sollten, an, so verhält sich der Beschuldigte aggressiv und behindert die Amtshandlung. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. September 1996, Zahl: 96/10/0181-3 wurde die Behandlung der Beschwerde gegen den Bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird durch die Bezirkshauptmannschaft bescheidmäßig eine Person zum Aufsichtsorgan für den ruhenden Verkehr, eingeschränkt auf Gemeindestraßen innerhalb des Stadtgebietes von A bestellt und wurde unter einem ausgesprochen, daß der Berechtigungsumfang sich nach den im Dienstausweis angeführten Befugnissen richte, welche wie folgt umschrieben sind: "Aufsichtsorgane nach dem Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetz dürfen in Ausübung ihres Amtes Personen, die bei der Begehung ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer im Wachzimmer sich trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm, aggressiv verhält und dadurch eine Amtshandlung behindert (durch Beschimpfen der Sicherheitswachebeamten und lautstarkes Schreien der Worte: "Kacker, Schleimscheißer udglm. sowie durch wildes Herumschlagen mit den Fäusten und den Füßen) verantwortete die Verwaltungsübertretung nach § 82 Abs 1 SPG. Dabei ist unter aggressiv... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschimpft der Beschuldigte einen in rechtmäßiger Ausübung seines Dienstes einschreitenden Gendarmeriebeamten und verhält er sich diesem gegenüber aggressiv indem er mit den Händen vor dem Gesicht des Beamten heftig gestikulierte, so daß die Amtshandlung behindert wurde und stellt er dieses Verhalten trotz Abmahnung nicht ein, verwirklicht er das Tatbild des § 82 Abs 1 SPG. mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 24.05.1995 um 13.50 Uhr in Innsbruck, Schusterbergweg Kreuzung mit dem Fuchsrain, 1. sich ungeachtet vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentl. Sicherheit, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm, durch heftiges Anschreien aggressiv verhalten und dadurch eine Amtshandlung behindert, 2. zwischen 13.55 und 14.05 Uhr in Innsbruck, Schusterbergweg auf Höhe des privaten Zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Festnahme der Beschwerdeführerin und das Anlegen von Handfesseln sowie durch die Abnahme der Kennzeichentafeln und das Behalten des Zulassungsscheines durch Organe der BPD St. wurden Maßnahmen in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gesetzt. Da auch die übrigen Prozeßvoraussetzungen vorliegen, ist die Beschwerde zulässig, sie ist aber nicht begründet. Gemäß Art.1 Abs.2 des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen F... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter aggressivem Verhalten ist ein solches zu verstehen, durch das die jedem Staatsbürger gegen das Einschreiten eines obrigkeitlichen Organes zuzubilligende Abwehr vermeintlichen Unrechts derart überschritten wird, daß diese Abwehr zufolge des Tones des Vorbringens, der zur Schau gestellten Gestik oder durch beides zusammen als "aggressives Verhalten" gewertet werden muß. Solches liegt etwa vor, bei "Gebrauch lautstarker Worte verbunden mit heftiger Gestik gegenüber einem Si... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer sich gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht, während diese ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen, durch lautes Schreiben der Worte: "Was wollt ihr denn? Laßt mich lieber meinen Toast essen. Ich habe nichts getan, verschwindet lieber Ihr Bullen. Stellt`s Euch zuerst einmal vor, damit ich weiß, mit wem ich spreche. Verschwindet endlich, sonst muß ich nachhelfen", sowie durch Herumfuchteln mit den Händen vor den einschreitenden Beamten aggressiv verhält und dadurch eine A... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungssenat würde die vom Beschuldigten gegenüber den eingeschrittenen Sicherheitswacheorganen in lautem Ton vorgebrachte Bezeichnung "Lausbuben" als ein verpöntes aggressives Verhalten qualifizieren. Feststeht aber, daß sich der Beschuldigte nach der förmlichen Abmahnung durch RI M ruhig verhielt. Bei diesem Sachverhalt ist das Tatbild nach § 82 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz nicht erfüllt, da dieses ein aggressives Verhalten "trotz vorausgegangener Abmahnung" erfor... mehr lesen...
Rechtssatz: Aggressives Verhalten im Sinne des § 82 Abs 1 SPG liegt vor, wenn eine Person, die von Gendarmeriebeamten zwecks Befragung zu einer Anzeige angehalten und bereits zur Einstellung ihres Verhaltens (Beschimpfungen in alkoholisiertem Zustand) aufgefordert wurde, im Zuge dieser wüsten Beschimpfungen gegen die Beamten tätlich zu werden versucht und lediglich infolge des Zurückhaltens durch eine Begleiterin davon abgehalten werden kann. Der Berufungswerber gebärdete sich drohend und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund des oben angeführten Sachverhaltes steht fest, daß sich der Beschuldigte trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes aggressiv verhielt. Er mischte sich schreiend in eine Amtshandlung eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes ein und unterstrich dies mit seinen gestikulierenden Händen. Das Verhalten des Beschuldigten führte dazu, daß die Amtshandlung der Sicherheitsorgane, nämlich die Befragung einer Auskunftsperson,... mehr lesen...
Rechtssatz: Verhält sich der Beschuldigte trotz vorheriger Abmahnung aggressiv gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm und dadurch eine Amtshandlung behinderte, indem er laute Worte gebrauchte und wild gestikulierte, so macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich und kann der Hinweis, daß sich der Vorfall auf einem privaten Grundstück ereignete nicht exculpieren, da es rechtlich bedeutungslos ist ob die Amtshandlung au... mehr lesen...
Rechtssatz: Zeigt die spätere Gesetzgebung, daß das Unwerturteil über das zur Zeit der Begehung strafbare Verhalten nachträglich milder geworden ist, so ist das günstigere Recht anzuwenden. Wenngleich dies im Gesetz nicht ausdrücklich angeführt ist, so findet diese Bestimmung auch für den Fall Anwendung, daß eine Tat der gleichen Art zum Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses nicht mehr pönalisiert ist. Nach § 82 Abs 1 SPG begeht eine Verwaltungsübertretung und is... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten folgender Sachverhalt zur Last gelegt: "1) Der Beschuldigte, Herr E D H, geb am, wohnhaft in H, BRD, hat am 05.10.1993 gegen 16.50 Uhr im Bereich der Grenzkontrollstelle Pfunds - Schalklhof (Verwaltungsbezirk Landeck) anläßlich der Einreise in das Bundesgebiet der Republik Österreich eine gemäß §9 litc Grenzkontrollgesetz erteilte Weisung eines Grenzkontrollorganes mißachtet und hiedurch eine beträchtliche Störung der Gren... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 2 VStG richtet sich die Strafe nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, daß das seit der Fällung des Bescheides in erster Instanz geltende Recht für den Täter günstiger wäre. Durch diese Bestimmung wird klargestellt, daß im Falle einer Änderung der Rechtslage zwischen Tat und Straferkenntnis erster Instanz in Ansehung eines zu beiden Zeitpunkten strafbaren Verhaltens das für den Täter günstigere Recht anzuwenden ist. Zeigt die spätere Gesetzgebung, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Gegenüberstellung der Bestimmungen des Art IX Abs 1 Z 2 EGVG mit der Bestimmung des § 82 Abs 1 SPG - wirksam seit 1.5.1993 - ergibt sich, daß der Tatbestand des Art IX Abs 1 Z 2 einer erheblichen Einschränkung unterworfen worden ist. Zunächst wurden die Worte "ungestüm benimmt" durch die Worte "aggressiv verhält" ersetzt und dann wurde als zusätzliches Tatbestandsmerkmal, das kumulativ vorliegen muß, die Behinderung der Amtshandlung eingefügt. Ein strafbares Verhalten gemäß... mehr lesen...