RS UVS Kärnten 1995/09/12 KUVS-748/3/95

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Veröffentlicht am 12.09.1995
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Rechtssatz

Wer sich gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht, während diese ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen, durch lautes Schreiben der Worte: "Was wollt ihr denn? Laßt mich lieber meinen Toast essen. Ich habe nichts getan, verschwindet lieber Ihr Bullen. Stellt`s Euch zuerst einmal vor, damit ich weiß, mit wem ich spreche. Verschwindet endlich, sonst muß ich nachhelfen", sowie durch Herumfuchteln mit den Händen vor den einschreitenden Beamten aggressiv verhält und dadurch eine Amtshandlung behindert, verwirklicht den Verwaltungsstraftatbestand nach § 82 Abs 1 SPG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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