Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 22. März 2005 wurden "die für die Überwachung des Villacher Kirchtages 2004 in der Zeit vom 7.8.2004/8.8.2004 in der Zeit von 19 Uhr bis 3 Uhr angefallenen Kosten" gemäß § 19 Abs. 1 und 2 iVm § 31 Abs. 2 K-VAG 1997 und § 5a SPG iVm §§ 1 und 2 der Sicherheitsgebührenverordnung mit insgesamt EUR 6.699,33 bestimmt und ausgesprochen, dass gemäß § 35 Abs. 1 K-VAG 1997 die Kosten dieser Überwachung der mitbeteiligte Verein zu tragen habe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §8;B-VG Art131 Abs2;SPG 1991 §4 Abs1;SPG 1991 §5 Abs1;SPG 1991 §5b Abs2;SPG 1991 §5b;SPG 1991 §91 Abs2;SPG 1991 §91;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die durch § 91 SPG - vom Gesetzgeber als konsequente Fortsetzung der Rechtsstellung der mit der Führung der Organe des öffentlichen Sicherheits... mehr lesen...
Auf Grund eines Rechtshilfeersuchens wurde der Beschwerdeführer, der zu diesem Zeitpunkt seinen Präsenzdienst ableistete, telefonisch zu einer Einvernahme beim Gendarmerieposten St. Valentin vorgeladen. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, vier bis sechs Gramm Marihuana und Haschisch verkauft zu haben. Am 8. Mai 1998 führte Gruppeninspektor H. die Einvernahme des Beschwerdeführers durch und konfrontierte ihn mit diesen Vorwürfen. Mit der am 18. Juni 1998 an die belangte Behörde erh... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Einvernahme eines einer strafbaren Handlung Verdächtigen erfolgt zweifellos in Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden. Wird ein Verdächtiger von einem Beamten der Sicherheitsbehörde einvernommen und mischt sich "ein Uniformierter mit Zwischenfragen in die niederschriftliche Einvernahme" ein bzw. macht der U... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs2 Z5;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: In den bei Hauer/Keplinger, Kommentar zum Sicherheitspolizeigesetz, auf S 749 abgedruckten Amtlichen Erläuterungen zur Richtlinienverordnung heißt es, dass die in § 5 Abs. 1 der Richtlinienverordnung getroffene Regelung so wie § 31 Abs. 2 Z 5 SPG 1991 davon ausgehe, dass Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Richtlinien wurden für das "Einschreiten" der Organe (§ 31 Abs. 1 SPG 1991) erlassen, die sie bei der "Erfüllung ihrer Aufgaben" (§ 5 Abs. 1 der Richtlinienverordnung) zu beachten haben. Unter "Einschreiten" ist - unter Beachtung des Zwecks der Richtlinien, Konflikte zwischen Organen des öffentlichen Sicherheitsdie... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Oktober 1996, schriftlich ausgefertigt mit Datum 13. November 1996, wies die belangte Behörde die an sie gerichtete Beschwerde wegen Verletzung des § 5 Abs. 1 der gemäß § 31 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ergangenen Richtlinien-Verordnung, BGBl. Nr. 266/1993 (RLV), gemäß § 89 Abs. 4 SPG in Verbindung mit § 67c Abs. 4 AVG als unbegründet ab und verpflichtete gleichzeitig den Beschwerdeführer gemäß § 79a AVG in Verbindung mit § 89 Abs. 5 SPG zum Ersatz von Aufwendun... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs2 Z5;SPG 1991 §89 Abs2;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;SPG RichtlinienV 1993;
Rechtssatz: Ein in einem als aggressiv, unfreundlich, rüpelhaft, herrisch, streitsüchtig oder provokant empfundenen Tonfall ausgesprochener Befehl eines Organs der öffentlichen Aufsicht übersteigt - abgesehen von der Schwierigkeit, ein solches Empfinden mit objektiven Maßstäben zu werten ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs2 Z5;SPG 1991 §89 Abs2;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 5 Abs 1 Richtlinienverordnung, BGBl Nr 266/1993, getroffene Regelung geht so wie § 31 Abs 2 Z 5 SPG 1991 davon aus, dass Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Unvoreingenommenheit nicht eigens angeordnet werden muss, da sich das Sachlichkeitsgebot bereits aus ihrer Stellung als ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs2 Z5;SPG 1991 §89 Abs2;SPG 1991 §89 Abs4;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde gem § 89 SPG 1991 kann nur von Menschen erhoben werden, die behaupten, beim Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, von dem sie betroffen waren, sei eine gem § 31 SPG 1991 erlassene Richtlinie verletzt worden. Diese Betroffenheit ist nach dem... mehr lesen...
S O (Erstbeschwerdeführerin), S Y (Zweitbeschwerdeführerin) und die M GesmbH (Drittbeschwerdeführerin) brachten am 22. Dezember 1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich eine Beschwerde gegen das "Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich" ein, welche folgende Sachverhaltsdarstellung enthält: "Die umseits angeführten Erst- und Zweitbeschwerdeführerinnen arbeiten in der Villa R, S-Straße 4, G. Die Drittbeschwerdeführerin ist Inhaberin der dort befindlic... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;SPG 1991 §31;SPG 1991 §89;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
96/01/0583, 0584, 0765, 0919, 0920, 0921
Rechtssatz: Die bekämpften Festnahmen und die Durchsuchung einer Tasche stellen zweifellos Akte unmittelbarer verwaltungsbehör... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31;SPG 1991 §89 Abs2;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
96/01/0583, 0584, 0765, 0919, 0920, 0921
Rechtssatz: Eine Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat nach § 89 SPG 1991 ist immer dann zurückzuweisen, wenn der Beschwerdeführer in seinen Rechten gar nicht verletzt s... mehr lesen...
Die beiden, miteinander verheirateten Beschwerdeführer (geboren 1948 bzw. 1943) sind österreichische Staatsbürger türkischer Abstammung. Am 5. Jänner 1995 zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr wurden sie in einem Wagen der Straßenbahnlinie "D" von einem Kontrollor der Wiener Verkehrsbetriebe ohne Fahrausweis angetroffen. Über dessen Verlangen kamen sie freiwillig auf das Wachzimmer Südbahnhof mit. In ihrer am 9. Februar 1995 an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (die belangte Behö... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §40 Abs1;SPG 1991 §40 Abs4;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/01/0103
Rechtssatz: Aus § 40 SPG 1991 (insbesondere Abs 4) iVm § 5 RLV ergibt sich, daß bei der Durchsuchung eines Festgenommenen auch ein völliges Entkleiden verlangt werden kann. Di... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 15. November 1995 erhob die Beschwerdeführerin gegen die Bundespolizeidirektion Wien "wegen: 1. Hausdurchsuchung (§ 1 HausRG iVm Art. 149 B-VG, Art. 8 EMRK) 2. Identitätsfeststellung (§ 88 iVm § 35 SPG) 3. Personsdurchsuchung (§ 88 iVm § 40 SPG) 4. Verletzung der Rechte auf Information, Beiziehung einer Vertrauensperson und auf Vorbringen (§ 88 SPG iVm § 30 Abs. 1 Z. 1, 3, 4 SPG) 5. Verletzung der Menschenwürde (§ 89 SPG iVm § 5 Abs. 1 RLV; Art. 3 MRK." Beschwerde ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte mit Schriftsatz vom 28. November 1997 den "Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens" gegen den Gendarmeriebeamten mit der Dienstnummer 34319. Das Schreiben wurde vom Landesgendarmeriekommando für Burgenland als Richtlinienbeschwerde behandelt und dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 7. Jänner 1998 mitgeteilt, daß sich nach Durchführung einer Erhebung kein Fehlverhalten des Beamten herausgestellt habe. Selbst wenn sich der Vorfall so abgespielt h... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs2 Z5;SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs2;
Rechtssatz: § 1 Abs 2 SPG RichtlinienV 1993 enthält nicht den Anspruch des Betroffenen auf freundliches Vorgehen, sondern verpflichtet die Beamten zur bestmöglichen Aufgabenerfüllung aufgrund ihres Ausbildungsstandes. Eine Verletzung der Richtlinie gem § 5 Abs 1 legci... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §87;SPG 1991 §89;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gegenüber einer juristischen Person können sicherheitspolizeiliche Maßnahmen gem § 87 SPG 1991 nicht ausgeführt werden (zB Personendurchsuchung, Identitätsfeststellung); daher ist ein Eingriff in die geltend gemachten subjektiven Rechte nicht gegeben. Gleiches gilt für ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs2 Z5;SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs2;
Rechtssatz: Befehle bzw Anordnungen an Einreisende zwecks Durchführung der Grenzkontrolle haben per se einen imperativen Charakter. Wenn der Befehl zum Öffnen der Klappen des Wohnmobils - was eine unumgängliche Maßnahme zur Durchführung der Kontrolle des Fahrzeuges ist... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs2;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Betroffenheit iSd § 89 Abs 2 SPG 1991 ist nach dem Kreis der Menschen zu bestimmen, deren Interessen von der jeweils in Frage stehenden Richtlinie geschützt werden. Wenn es um die Frage eines achtungsvollen Umgangs (§ 5 Abs 1 und 2 RichtlinienV 1993) geht, ist jeder "betroffen", der zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer wurden am 21. April 1994 in Wien im Zuge der polizeilichen Aufnahme eines Verkehrsunfalles festgenommen. Aufgrund der von den Beschwerdeführern jeweils am 21. April 1994 und am 10. Mai 1994 bei der Bundespolizeidirektion Wien erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerden, in denen den einschreitenden Beamten u.a. vorgeworfen wurde, in rassistischer Weise vorgegangen zu sein, die Beschwerdeführer zu Unrecht festgenommen, mit "Du" angesprochen und tätlich angegriffen sowie d... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/01/0279
Rechtssatz: Die Voraussetzung für eine "Richtlinienbeschwerde" ist nur, daß eine Richtlinienverletzung behauptet wird und die Dienstaufsichtsbeschwerde binnen sechs Wochen eingebracht oder der Behörde vom unabhängigen Verwa... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/01/0279
Rechtssatz: (Auch) mit einer Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt bekämpfbare Mißhandlungen und Festnahmen können gleichzeitig auch Vorgangsweisen darstellen, die geeigne... mehr lesen...
Am 25. Juli 1996 wurde der Zweitbeschwerdeführer vom Sicherheitswachebeamten Revierinspektor G. wegen des Verdachtes einer Übertretung nach dem Fremdengesetz überprüft. Im Zuge dieser Amtshandlung tauchte der Verdacht auf, daß der Erstbeschwerdeführer den Zweitbeschwerdeführer entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beschäftige. In der bei der belangten Behörde am 27. August 1996 eingelangten Richtlinienbeschwerde gemäß § 89 Sicherheitspolizeigesetz machten d... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs1;SPG 1991 §89 Abs2;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 2 SPG RichtlinienV 1993 sind Personen nicht grundsätzlich nur über Verlangen mit "Sie" anzusprechen. Vielmehr sind nach dem ersten Fall dieser
Norm: Personen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht, jedenfalls - auch ohne ausdrückliches Verlangen - mit... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §89 Abs1;SPG 1991 §89 Abs2;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs2;
Rechtssatz: Da es in Österreich dem üblichen Umgang entspricht, Erwachsene mit "Sie" anzureden, haben sich auch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Erfüllung ihrer Aufgaben im Umgang mit erwachsenen Personen dieser Anrede zu bedienen, ohne daß es hiefür einer ausdrück... mehr lesen...