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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §89;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/01/0279Rechtssatz
(Auch) mit einer Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt bekämpfbare Mißhandlungen und Festnahmen können gleichzeitig auch Vorgangsweisen darstellen, die geeignet sind, den Eindruck von Voreingenommenheit zu erwecken, oder als Diskriminierung aus den in § 5 Abs 1 SPG RichtlinienV 1993 angeführten Gründen empfunden zu werden. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn ein Bürger wegen seiner Hautfarbe mißhandelt oder allein aus diesem Grund festgenommen wird. Die Rechtsansicht, daß Beschwerden gegen Mißhandlungen und Festnahmen "schon begrifflich" keine "Richtlinienbeschwerden" darstellen könnten, entspricht somit nicht der Rechtslage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010278.X05Im RIS seit
20.02.2002