Norm: GmbHG §16GmbHG §41GmbHG §84KO nF §71KO §71c Abs1
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbefugnis hinsichtlich des Eröffnungsbeschlusses kommt grundsätzlich dem Gemeinschuldner und den Gläubigern bescheinigter Konkursforderungen zu. Bei einer GmbH wird die Gemeinschuldnerin von den Geschäftsführern oder den Liquidatoren vertreten, die Gesellschafter selbst sind daher nicht rechtsmittelbefugt, außer es sind keine Geschäftsführer und Liquidatoren vorha... mehr lesen...
Norm: ALöschG §1ALöschG §2FBG §39FBG §40GmbHG §84PSG allg
Rechtssatz: Die Fortsetzung der gemäß § 1 ALöschG aufgelösten Gesellschaft ist - wenn überhaupt - nur unter der Voraussetzung zulässig, dass kein Konkurseröffnungsgrund vorliegt (Dies wäre bei einer Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch durch einen unverdächtigen Vermögensstatus zu belegen). Entscheidungstexte 6 Ob 14/92 ... mehr lesen...
Begründung: Die im Dezember 1989 unter Festsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststammkapitals gegründete und in das Firmenbuch eingetragene Gesellschaft mbH wurde zufolge rechtskräftiger Abweisung eines Gläubigerantrages auf Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen im Sinne des § 1 ALöschG kraft Gesetzes aufgelöst. Dieser Umstand wurde auch am 18. Juni 1991 in das Firmenbuch eingetragen. Das Firmenbuchgericht leitete im Sinne des § 2 ALöschG das Amtslöschun... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84ZPO §1 Ae6
Rechtssatz: Solange eine beklagte GmbH eine Kostenersatzforderung geltend macht, ist sie nicht vollbeendet und daher parteifähig. Entscheidungstexte 2 Ob 518/91 Entscheidungstext OGH 10.04.1991 2 Ob 518/91 Veröff: ecolex 1991,466 = EvBl 1991,125 S 567 = WBl 1991,271 = RdW 1991,233 9 ObA 17/98k Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit trat am 15. 12. 1989 Ruhen des Verfahrens ein. Nachdem die beklagte Partei einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gestellt hatte, brachte der Kläger vor, die Beklagte sei mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 9. 10. 1990 wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden; der Löschungsbeschluß sei rechtskräftig. Der Kläger beantragte, durch Beschluß festzustellen, daß der gegenständliche Rechtsstreit durch den Untergang der Beklagten erledigt u... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 24 Cg 76/83 des Erstgerichtes wurden die jetzigen Wiederaufnahmskläger mit dem Urteil vom 15.Februar 1984 zur Zahlung eines Betrages von S 42.417,28 s.A. und der Prozeßkosten an die jetzige Wiederaufnahmsbeklagte, das A*** P*** H.Linhart GmbH, verpflichtet. Mit der am 20.Mai 1985 beim Erstgericht eingelangten Wiederaufnahmsklage, die sich auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Z 7 ZPO stützt, begehrten die Kläger die Bewilligung der Wiederaufnahme und in de... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, die zweitbeklagte Partei Firma Ing. C Ges.m.b.H. habe als persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei die im Ausgleichsverfahren Sa 14, 15/81 des Kreisgerichtes Wels zur Zahlung auch für die erstbeklagte Partei übernommenen Ausgleichsquoten nicht bezahlt, sodaß nach erfolgter Mahnung die ursprüngliche Ausgleichsforderung von insgesamt S 730.228,60 s.A. wiederaufgelebt sei. Da der klagenden Partei im Ausgleichsverfahren das... mehr lesen...
Über das Vermögen der Firma St. GesmbH wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. 5. 1981 der Konkurs eröffnet. Die Klägerin begehrte von den beiden Beklagten als Bürgen und Zahlern die Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die sich auf die Beschäftigung von Dienstnehmern der Firma St. GesmbH in den Monaten September und Oktober 1981 grunden. Die Firma St. GesmbH schulde der Klägerin rückständige Sozialversicherungsbeiträge. Am 13. 3. 1975 seien die beiden Beklagten ... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs1GmbHG §84HGB §131 Z4HGB §161 Abs2
Rechtssatz: Nicht erst die Vollbeendigung, sondern bereits die Auflösung einer Komplementär - GmbH sind dem Tod einer natürlichen Person gleichzusetzen. Entscheidungstexte 6 Ob 8/76 Entscheidungstext OGH 01.07.1976 6 Ob 8/76 Veröff: SZ 49/90 = JBl 1977,379; hiezu Frotz GesRZ 1976,106 ... mehr lesen...
Im Handelsregister beim Handelsgericht Wien sind eingetragen: a) Zu HRB 14 747 die Firma Richard H-Gebrüder Sch. Import- und Export-GmbH mit dem Sitz in Wien; diese Gesellschaft befindet sich auf Grund des Auflösungsbeschlusses ihrer beiden Gesellschafter Richard H und Firma Gebrüder Sch. vom 28. Mai 1974 in Liquidation. Liquidatoren sind DDr. Franz Josef B und Dipl.-Kfm. Aqilin S. b) Zu HRA 20 093 die Firma Richard H-Gebrüder Sch., Import- und Export-GmbH & Co. Kommanditgesel... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84KO aF §70
Rechtssatz: Zum Wirkungsbereich des Geschäftsführers (oder Liquidators der Gesellschaft) gehört vor allem die stellvertretende Wahrnehmung der Befugnisse, welche die Konkursordnung dem Gemeinschuldner als solchen einräumt, vor allem also das Rekursrecht gegen den Konkurseröffnungsbeschluß. Entscheidungstexte 5 Ob 30/75 Entscheidungstext OGH 04.03.1975 5 Ob... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84
Rechtssatz: Durch die Konkurseröffnung wird die gemeinschuldnerische GmbH aufgelöst, Vertretungsrechte und Verfügungsrechte über ihr Vermögen gehen auf den Masseverwalter über. Ansonsten bleiben jedoch die Funktionen der Gesellschaftsorgane insbesondere des Geschäftsführers, durch die Konkurseröffnung unberührt. Entscheidungstexte 5 Ob 30/75 Entscheidungstext OGH 04.... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §66GmbHG §84
Rechtssatz: Da eine Kündigung nicht die Auflösung der Gesellschaft bewirken muß, kann zB ein Aufgriffsrecht der verbleibenden Gesellschafter vorgesehen sein; unzulässig hingegen ist der Ausschluß eines Gesellschafters, da § 66 GmbHG den einzigen Fall des zwangsweisen Ausschlusses des Gesellschafters unter gleichzeitigem Verlust aller Rechte aus dem Geschäftsanteil (für den Fall der Säumigkeit bei der Einzahlung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIgGmbHG §4GmbHG §84
Rechtssatz: Welche Wirkung die Kündigungserklärung haben soll. ist eine Frage der Auslegung der Bestimmung des Gesellschaftsvertrages, mit der das Kündigungsrecht vereinbart wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 596/73 Entscheidungstext OGH 05.02.1974 4 Ob 596/73 Veröff: HS 9681(2) 9 Ob 368/97a En... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84
Rechtssatz: Die Kündigung des Gesellschaftsvertrages bildet, wenn sie nicht als Auflösungsgrund im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, keinen gesetzlichen Grund für die Auflösung einer GmbH. Entscheidungstexte 4 Ob 596/73 Entscheidungstext OGH 05.02.1974 4 Ob 596/73 Veröff: HS 9681/2 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIgGmbHG §4GmbHG §84
Rechtssatz: Auslegung eines Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wonach im Falle der Aufkündigung die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft zu erfolgen hat, "falls nicht etwas anderes zwischen den Gesellschaftern vereinbart wird". Entscheidungstexte 4 Ob 596/73 Entscheidungstext OGH 05.02.1974 4 Ob 596/73 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §75GmbHG §82GmbHG §84
Rechtssatz: Zulässig ist ein Austritt eines Gesellschafters unter Zurücklassung der Stammeinlage und des damit verbundenen (§ 75 GmbHG) Geschäftsanteiles oder unter Übertragung des Geschäftsanteiles an andere Personen. Entscheidungstexte 4 Ob 596/73 Entscheidungstext OGH 05.02.1974 4 Ob 596/73 Veröff: HS 9681(2) ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84
Rechtssatz: Hat ein Gesellschafter trotz erklärter Aufkündigung die Gesellschafterrechte nicht verloren, ist er zu Nichtigerklärung von mit dem Gesellschaftsvertrag nicht im Einklang stehenden Beschlüssen berechtigt. Daß diese mit einer Satzungsänderung erforderlichen Mehrheit gefaßt wurden, hindert den Gesellschafter nicht, seine aus der Erklärung der Kündigung abgeleiteten Rechte geltend zu machen, weil diese... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §82GmbHG §84
Rechtssatz: Unzulässig ist eine Bestimmung, daß bei Ausscheiden eines Gesellschafters sein Anteil von der Gesellschaft (nicht von den Gesellschaftern) übernommen wird, weil damit die Bestimmungen des Gesetzes über die Herabsetzung des Stammkapitals verletzt würden (§ 82 GmbHG, Gellis, Kommentar zum GmbHG 248, AC 1 2604, 3118, HS 2260). Entscheidungstexte 4 Ob 5... mehr lesen...
Norm: GmbHG §52GmbHG §53GmbHG §84
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann vor Aufhebung des Konkurses über die GmbH keine Klage auf Durchsetzung einer von den Gesellschaftern vor Konkurseröffnung zwar beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten Abänderung des Gesellschaftsvertrages durch Erhöhung des Stammkapitals erheben, weil diese nicht dem Zwecke der Liquidation, sondern der Erweiterung der wirtschaftlichen Grundlage der Gesellschaft dient. ... mehr lesen...
In der außerordentlichen Generalversammlung vom 16. April 1958 beschlossen der Erstbeklagte sowie die Zweit- und Drittbeklagte als erbserklärte Erbinnen des am 5. Dezember 1957 verstorbenen Georg J. als Gesellschafter der im Handelsregister Wien protokollierten Firma N. Gesellschaft m. b. H. die Abänderung des Gesellschaftsvertrages durch Erhöhung des Stammkapitals von 50.000 S auf 200.000 S. Die Gesellschafter erklärten, die Stammkapitalserhöhung gleichteilig zu übernehmen, sodaß ihr... mehr lesen...
Norm: dGmbHG §60 Z4GmbHG §84 Z4
Rechtssatz: Die durch die Eröffnung des Konkursverfahrens bewirkte Auflösung der Gesellschaft bedeutet noch nicht Aufhören ihrer Rechtspersönlichkeit. Erst mit vollständiger Veräußerung und Verteilung des Vermögens hört sie zu bestehen auf. Entscheidungstexte 6 Ob 22/62 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 6 Ob 22/62 ... mehr lesen...
Norm: dGmbHG §60 Z4GmbHG §84 Z4
Rechtssatz: Die durch die Eröffnung des Konkursverfahrens bewirkte Auflösung der Gesellschaft bedeutet noch nicht Aufhören ihrer Rechtspersönlichkeit. Erst mit vollständiger Veräußerung und Verteilung des Vermögens hört sie zu bestehen auf. Entscheidungstexte 6 Ob 22/62 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 6 Ob 22/62 ... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §84GmbHG §89GmbHG §93
Rechtssatz: Sowohl für den italienischen wie für den deutschen und auch für den österreichischen Rechtsbereich gilt der Grundsatz, dass trotz der Löschung der GmbH im Handelsregister die Gesellschaft solange fortbesteht, als noch ein Gesellschaftsvermögen vorhanden ist. Die Eintragung der Löschung der Gesellschaftsfirma hat nur deklarative Bedeutung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §1GmbHG §84GmbHG §88
Rechtssatz: Eine EinmanngmbH ist eine selbständige juristische Person. Die Eintragung der Auflösung und der Bestellung eines Liquidators im Handelsregister bedeutet noch nicht das Erlöschen der Gesellschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 6/60 Entscheidungstext OGH 20.01.1960 3 Ob 6/60 Veröff: EvBl 1960/108 S 189 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §871ABGB §872GmbHG §84
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer GesmbH, die den Abschluß des Gesellschaftsvertrages wegen List oder Irreführung anfechten wollen, haben auf diesen Anspruch auf Auflösung des Gesellschaftsvertrages ex tunc dadurch verzichtet, daß sie einer einvernehmlichen Auflösung ohne ausdrücklichen Vorbehalt es nunc zugestimmt haben. Unabhängig davon können sie aber eine angemessene Vergütung gemäß § 872 ABGB... mehr lesen...
Dr. Hans J. und Stefan K. grundeten die "X." Waren Handels-Gesellschaft m. b. H. In der Generalversammlung vom 2. Feber 1952 wurde die Umwandlung in die "X." Waren Handels-Gesellschaft Dr. J. & Co. beschlossen, in der Dr. Hans J. Komplementär und Stefan K. Kommanditist sein sollten. Die Umwandlung wurde ins Handelsregister eingetragen. Das Handelsgericht erkannte am 25. Juli 1952 durch Versäumungsurteil auf Grund einer von Dr. Hans J. gegen die "X." Waren Handels-Gesellschaft m. b... mehr lesen...