Norm
GmbHG §1Rechtssatz
Eine EinmanngmbH ist eine selbständige juristische Person. Die Eintragung der Auflösung und der Bestellung eines Liquidators im Handelsregister bedeutet noch nicht das Erlöschen der Gesellschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0059349Dokumentnummer
JJR_19600120_OGH0002_0030OB00006_6000000_002