Norm
GmbHG §52Rechtssatz
Der Masseverwalter kann vor Aufhebung des Konkurses über die GmbH keine Klage auf Durchsetzung einer von den Gesellschaftern vor Konkurseröffnung zwar beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten Abänderung des Gesellschaftsvertrages durch Erhöhung des Stammkapitals erheben, weil diese nicht dem Zwecke der Liquidation, sondern der Erweiterung der wirtschaftlichen Grundlage der Gesellschaft dient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0060501Dokumentnummer
JJR_19641007_OGH0002_0080OB00154_6400000_001