Norm
FBG §40 Abs1Rechtssatz
Nicht erst die Vollbeendigung, sondern bereits die Auflösung einer Komplementär - GmbH sind dem Tod einer natürlichen Person gleichzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0059957Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009