Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Gesellschafter der im August 1992 gegründeten G***** GmbH (in der Folge: G*****) mit einem Stammkapital von 500.000 S; der Erstkläger hält 25 %, der Zweitkläger 30 %, der Drittkläger 25 %, der Viertkläger 10 % und der Beklagte 10 % der Geschäftsanteile. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Geldbearbeitungssystemen, insbesondere Münzzähl- und -sortiermaschinen für den Schalter- und Selbstbedienu... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerber sind an der im Firmenbuch eingetragenen K*****-Gesellschaft mbH als Gesellschafter mit folgenden, zur Gänze geleisteten Stammeinlagen beteiligt: Matthias M***** und Mag. Stefan S***** mit je 187.500 S und Ingrid K***** mit 125.000 S. Selbständig vertretungsbefugte Gesellschafter sind Mag. Stefan S***** und Ingrid K*****. In der Generalversammlung vom 25. 9. 2000 beschlossen die Gesellschafter die Errichtung einer Kommanditerwerbsgesellschaft unter d... mehr lesen...
Begründung: Am 1. 3. 1999 wurde über das Vermögen der Gesellschaft mbH der Ausgleich, am 22. 3. 1999 der Anschlusskonkurs eröffnet. Es wurde ein Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Das Firmenbuchgericht forderte am 1. 12. 1999 die Geschäftsführer auf, die Unterlagen gemäß §§ 277 ff HGB samt Beilagen für das am 31. 12. 1998 beendete Geschäftsjahr binnen drei Wochen zur Offenlegung einzureichen, widrigenfalls ein Zwangsstrafenverfahren gemäß § 283 HGB eingeleitet werde. Der... mehr lesen...
Norm: GmbHG allgHGB §133GmbHG §84
Rechtssatz: Für eine analoge Anwendung des § 133 HGB beziehungsweise für eine Rechtsanalogie durch Einordnung der GmbH in die jederzeit aus wichtigen Gründen lösbaren Dauerschuldverhältnisse besteht mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke keine Möglichkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 57/00d Entscheidungstext OGH 29.01.2001 3 Ob 57/00d Veröff: SZ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH wurde im Jahr 1972 gegründet; sie hat ein Stammkapital von S 1,500.000. Der Nebenintervenient ist Geschäftsführer und Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 990.000. Die Kläger sind Gesellschafter, und zwar der Erstkläger und die Viertklägerin mit Stammeinlagen von je S 105.000, die Zweitklägerin mit einer Stammeinlage von S 165.000 und die Drittklägerin mit einer Stammeinlage von S 135.000. Unternehmensgegenstand ist insbesondere der ... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der seit 28. 2. 1997 im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck zu FN 154400i eingetragenen S***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in St***** sind Alois und Heide St***** mit je 25 % und die beim Amtsgericht C***** protokollierte C*****gesellschaft mbH mit 50 % des Stammkapitals. Mit Beschluss vom 8. 1. 1997 haben die Gesellschafter Alois St***** und Wilfried R***** (der auch Geschäftsführer der genannten, beim Amtsgericht C***** protokollierten Gesells... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei wurde in Schweden als Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht gegründet und registriert. Am 18. 2. 1993 wurde über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet. Nach Aufhebung des Konkursverfahrens wurde die klagende Partei im schwedischen "Firmenbuch" gelöscht. Das Stammkapital der beklagten Partei wird zur Gänze von einer (anderen) schwedischen Aktiengesellschaft gehalten. Bis 29. 3. 1994 war die klagende Partei als Gesellschafterin dieser Gesellschaft im... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Gemeinschuldnerin wurde über deren Vermögen am 12. 4. 1999 das Konkursverfahren eröffnet (ON 3). Über Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluss vom 13. 4. 1999 die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin. Am 14. 4. 1999 bewilligte das Konkursgericht auf Grund mit Zustimmung der Gemeinschuldnerin gestellten Antrags des Masseverwalters den Verkauf des Unternehmens sowie die Übertragung des der Gemeinschuldnerin geh... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Wels ist zu FN 33178t die K***** GmbH (im folgenden umzuwandelnde GmbH) mit Sitz in N***** eingetragen. Gesellschafter sind Hubert D***** mit einer Stammeinlage von 125.000 S und Pauline Elisabeth W***** mit einer Stammeinlage von 375.000 S. Die Stammeinlagen sind je zur Hälfte eingezahlt. Selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Hubert D*****. In der außerordentlichen Generalversammlung vom 24. 9. 1998 beschlossen die ... mehr lesen...
Begründung: Die P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien war zunächst unter HRB 11.299a und nach der Umstellung auf das Firmenbuch unter FN 125.238z im Firmenbuch des Erstgerichtes eingetragen. Gesellschafter waren und sind mit gleichem Beteiligungsgrad Dr. Franz J. S***** und die Dr. Franz J. S***** Gesellschaft mbH, deren geschäftsführender Alleingesellschafter Dr. Franz J. S***** ist. In der Generalversammlung vom 25. 2. 1994 beschlossen die Gesellschafter die Auflösung d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. 9. 1994 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Mit Beschluß vom selben Tag wurde auch über das Vermögen des Alleingesellschafters der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Im letztgenannten Konkursverfahren wurde am 20. 11. 1995 ein am 17. 11. 1995 zwischen dem Alleingesellschafter und seinen Gläubigern abgeschlossener Zwangsausgleich bestätigt und dar... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen waren bei der beklagten Partei ab 1. Juli 1990 mit einer fixen Arbeitszeit Montag bis Freitag von 9,00 bis 18,00 Uhr in deren Fotolabor und Fotostudio gegen ein monatliches Entgelt von je 21.600 S brutto, 14 x jährlich, beschäftigt. Die Klägerinnen wurden nicht zur Gebietskrankenkasse angemeldet, um die beklagte Partei nicht mit zusätzlichen Lohnnebenkosten zu belasten. Die Parteien vereinbarten vielmehr, daß sich die Klägerinnen als selbständige Fotograf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit einer Stammeinlage von S 6.250,--, die zur Hälfte einbezahlt ist, Gesellschafter der beklagten Partei. Mitgesellschafter sind die S*****gesmbH mit einem zur Hälfte einbezahlten Geschäftsanteil von S 812.500,-- und der Vater des Klägers, KR Ing.Hans H*****, mit einem zur Hälfte einbezahlten Geschäftsanteil von S 181.250,--. Der Gesellschaftsvertrag sieht in Punkt VIII.2 vor, daß die Abtretung von Geschäftsanteilen oder Teilen von Geschäfts... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner am 2.7.1996 eingebrachten Klage von der beklagten GmbH Arbeitsentgelt, Barauslagen und Bankspesen in Höhe von S 31.807,-. Da die Klage sowie der darüber erlassene Zahlungsbefehl der Beklagten nicht zugestellt werden konnten, beantragte der Kläger letztlich die Zustellung zu Handen des Prokuristen der Beklagten Anton T***** (richtig T*****) vorzunehmen, an den in der Folge - ohne Hinweis, daß Zustellempfänger die GmbH sei - die Klage und ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99HGB §202HGB §229UmwG §5UmwG idF ÜbRÄG (BGBl I 75/2006) §5 Art4 Z4UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Die sich an der errichteten Kommanditgesellschaft beteiligenden Gesellschafter müssen Kommanditeinlagen übernehmen, die dem Ausmaß ihrer Stammeinlagen in der übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechen. Es muss nicht nur das Verhältnis (der Prozentsatz) sondern auch die Höhe de... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Aufgriffsrechte sind als korporative Satzungsbestandteile objektiv auszulegen. Entscheidungstexte 6 Ob 335/97a Entscheidungstext OGH 26.02.1998 6 Ob 335/97a Veröff: SZ 71/42 7 Ob 38/98h Entscheidungstext OGH 19.05.1998 7 Ob 38/98h Vgl a... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG õ7
Rechtssatz: Der Umwandlungsbeschluss kann nicht wegen Verletzung gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht sondern nur wegen Rechtsmissbrauchs angefochten werden. Rechtsmissbrauch liegt nicht schon dann vor, wenn das Motiv für die Umwandlung der Ausschluss des Minderheitsgesellschafters war. Entscheidungstexte 6 Ob 33... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Der Umwandlungsbeschluß bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung und trägt diese in sich. Entscheidungstexte 6 Ob 335/97a Entscheidungstext OGH 26.02.1998 6 Ob 335/97a Veröff: SZ 71/42 7 Ob 38/98h Entscheidungstext OGH 19.05.1998 7 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Der Minderheitsgesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die mit qualifizierter Mehrheit von den Hauptgesellschaftern beschlossene errichtende Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Kommanditgesellschaft kein Zustimmungsrecht (Vetorecht), selbst wenn ihm in der übertragenden Gesellschaft ein Aufgriffsrecht... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99HGB §202HGB §229UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Der ausgeschlossene Minderheitsgesellschafter kann die Verletzung zwingender Umwandlungsvorschriften (der Beteiligungsvorschrift des § 5 Abs 1 UmwG idgF; des § 7 Abs 1 UmwG alt) mit Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG bekämpfen. Entscheidungstexte 6 Ob 335/97a Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Gesellschafter der im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragenen beklagten Gesellschaft mbH mit einer zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage von 6.250 S. Mitgesellschafter sind die ebenfalls im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragene S*****gesellschaft mbH (kurz: S***** GmbH) mit einem zur Hälfte eingezahlten Geschäftsanteil von 812.500 S und der Vater des Klägers, KR Ing.Hans H*****, mit einem zur Hälfte eingezahlten Geschäft... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Vertragsbestimmung im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde (Ris-Justiz RS0042936). Davon kann hier nicht die Rede sein: Auch der Revisionswerber geht davon aus, daß die Kündigung von Teilbereichen der Geschäftsführung durch einen der zur Geschäftsführung be... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft in ***** H*****, die sie mit Mietvertrag vom 31.8.1982 und Nachtrag vom 31.8.1987 an die N.T***** GmbH und Norbert T***** vermieteten. Letzterem wurde zu 3 C 451/92 des Bezirksgerichtes Schwechat aufgetragen, die Liegenschaft an die Kläger zu übergeben. Eine Übergabe bzw Räumung fand bisher jedoch nicht statt. Die Beklagte benützt seit längerer Zeit diese Liegenschaft, ohne daß eine Rechtsbeziehung zu den Klägern besteht. ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84FBG §39
Rechtssatz: Durch die Auflösung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bleibt ihre Rechtssubjektivität unberührt; Rechtsverhältnisse (hier: Prozessvollmacht), an denen die werbende Gesellschaft beteiligt war, bestehen weiter. Entscheidungstexte 3 Ob 24/95 Entscheidungstext OGH 10.09.1996 3 Ob 24/95 8 ObA 26... mehr lesen...
Norm: ALöschG §1GmbHG §60GmbHG §84GmbHG §89 Abs1
Rechtssatz: Die Eintragung eines Generalversammlungsbeschlusses auf Fortsetzung der Gesellschaft im Firmenbuch hat - nur deklarative Wirkung. Ist demnach die Gesellschaft - unbeschadet des im Firmenbuch eingetragenen Fortsetzungsbeschlusses - etwa mangels Erfüllung der materiellrechtlichen Voraussetzungen nicht rechtswirksam fortgesetzt worden, hat sich an deren kraft Gesetzes eingetretenen Zusta... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Z4KO §3KO §81 Abs1
Rechtssatz: Die Organisation der durch die Konkurseröffnung gemäß § 84 Z 4 GmbHG aufgelösten GmbH bleibt auch im Konkurs gewahrt; die Organe nehmen weiterhin ihre Funktionen wahr, soweit diese nicht vom Masseverwalter verdrängt werden oder deren Ausübung dem Zweck des Konkurses zuwiderliefe. Dem Masseverwalter ist es daher auch verwehrt, Mitglieder der Organe abzuberufen bzw zu bestellen. E... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Z4KO §3KO §81 Abs1
Rechtssatz: Die Organisation der durch die Konkurseröffnung gemäß § 84 Z 4 GmbHG aufgelösten GmbH bleibt auch im Konkurs gewahrt; die Organe nehmen weiterhin ihre Funktionen wahr, soweit diese nicht vom Masseverwalter verdrängt werden oder deren Ausübung dem Zweck des Konkurses zuwiderliefe. Dem Masseverwalter ist es daher auch verwehrt, Mitglieder der Organe abzuberufen bzw zu bestellen. E... mehr lesen...