Norm: GmbHG §15a GmbHG § 15a heute GmbHG § 15a gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2004 GmbHG § 15a gültig von 01.01.1991 bis 30.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: Ein Dritter, d... mehr lesen...
Norm: IO §7, §8a GmbHG §15a IO § 7 heute IO § 7 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 7 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 7 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aGmbHG §89 Abs2
Rechtssatz: Im Liquidationsstadium sind wichtige
Gründe: im Sinn des § 89 GmbHG nicht der Prüfungsmaßstab nach § 15a GmbHG, andernfalls die Beschränkung der Antragslegitimation nach § 89 GmbHG unterlaufen würde. Entscheidungstexte 6 Ob 26/19w Entscheidungstext OGH 27.02.2019 6 Ob 26/19w Beisatz: Hier: Vorbringen, der Liquidator habe Pflichtverletzunge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht lehnte die vom Revisionsrekurswerber beantragte Bestellung eines Notgeschäftsführers (§ 15a GmbHG) ab, weil die Gesellschaft in den vom Revisionsrekurswerber gegen sie angestrengten Zivilprozessen durch prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte vertreten sei. Das Erstgericht lehnte die vom Revisionsrekurswerber beantragte Bestellung eines Notgeschäftsführers (Paragraph 15 a, GmbHG) ab, weil die Gesellschaft in den vom Revisionsrekurswerber gegen sie angestren... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist Alleingesellschafter der „P*****gesellschaft mbH. Er trat als deren alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer im Juli 2006 zurück. Seither hat die Gesellschaft keinen Geschäftsführer. Die Funktion des Revisionsrekurswerbers als Geschäftsführer wurde im Firmenbuch gelöscht. Mit Beschluss vom 12. 10. 2006 forderte das Erstgericht den Alleingesellschafter unter Androhung der Verhängung einer Zwangsstrafe und unter Setzung einer Frist auf, die... mehr lesen...
Begründung: Die im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN ***** (vormals) eingetragen gewesene I*****gesellschaft m.b.H. in Liqu. ist am 6. 11. 1998 von Amts wegen gelöscht worden. Am 25. 10. 2005 beantragte eine Bank die Bestellung eines Nachtragsliquidators; die Gesellschaft sei nach wie vor Pfandgläubigerin einer Liegenschaft, hinsichtlich welcher die Bank ein Zwangsversteigerungsverfahren betreibe. Am 20. 4. 2006 bestellte das Erstgericht MMag. Dr. Walter M***** mit dessen Ei... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aFBG §15
Rechtssatz: Im Verfahren zur Bestellung eines Notgeschäftsführers genießen die Gesellschafter und der bestellte Notgeschäftsführer, nicht aber ein verbliebener Geschäftsführer im eigenen Namen Parteistellung. Entscheidungstexte 6 Ob 53/06x Entscheidungstext OGH 06.04.2006 6 Ob 53/06x Veröff: SZ 2006/58 Eu... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gesellschaft mbH wurde am 9. 7. 2004 der Konkurs eröffnet. Schon zuvor hatte das Firmenbuchgericht mit seinem Beschluss vom 1. 7. 2004 auf Antrag einer Gläubigerin die im Firmenbuch eingetragene Alleingesellschafterin Anna Maria W***** zur Notgeschäftsführerin bestellt (§ 15a GmbHG). Gegen diesen Beschluss rekurrierte Ing. Udo W*****, der Ehemann der bestellten Notgeschäftsführerin mit der wesentlichen
Begründung: , dass seine Frau die Geschäftsant... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Organstellung des GmbHG Geschäftsführers endet ex lege mit dem Verlust seiner Handlungsfähigkeit. Der für den Geschäftsführer bestellte Sachwalter ist daher nicht ohne weiteres zur Vertretung der GmbH im Prozess befugt. Entscheidungstexte 4 R 99/04i Entscheidungstext OLG Wien 26.05.2004 4 R 99/04i mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aGmbHG §92PSG §27 Abs1
Rechtssatz: Die Auswahl des zu bestellenden Notgeschäftsführers oder Notliquidators obliegt dem Gericht. Der Antragsteller kann eine bestimmte Person zwar vorschlagen, er hat jedoch kein subjektives Recht auf deren Bestellung. Sein Vorschlag ist vielmehr (nur) eine Anregung, der das Gericht nicht nachkommen muss. Der Antragsteller hat daher kein subjektives Recht, selbst zum Notliquidator bestellt zu werden... mehr lesen...
Begründung: Die im Firmenbuch beim Landesgericht Linz zu FN 81148k eingetragene GmbH ist in Liquidation getreten. Sie verfügt derzeit über kein vertretungsbefugtes Organ. Nachdem zwei vom Gericht bestellte Notliquidatoren über ihren Antrag wieder enthoben worden waren, beantragte der Minderheitsgesellschafter (sein Geschäftsanteil beträgt 1,64 % des Stammkapitals), ihn wegen Gefahr in Verzug unverzüglich zum Notliquidator der Gesellschaft zu bestellen. Das Erstgericht wies diesen ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aGmbHG §92
Rechtssatz: Die Bestellung eines Notliquidators nach § 15a GmbHG wird mit der Zustimmung des Notliquidators rechtswirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 89/03d Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 89/03d Veröff: SZ 2004/25 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119046 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aGmbHG §92
Rechtssatz: Einer Überprüfung der Notwendigkeit und der Voraussetzungen der Bestellung eines Notliquidators durch das Prozessgericht bedarf es bei Rechtswirksamkeit und Rechtskraft dieser Bestellung nicht. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Bestellungsbeschluss des Firmenbuchgerichtes gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 89/03d Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der für die Liquidation der Gesellschaft gemäß § 92 GmbHG sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des § 15a Abs 1 GmbHG hat das Gericht, sofern Liquidatoren fehlen, diese in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten für die Zeit bis zur Behebung des Mangels zu bestellen. Nach den Gesetzesmaterialien (RV 5 BlgNR 15. GP, 6) sei der Umstand, dass häufig die zur Vertretung der Gesellschaft erforderlichen Organe fehlten, ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch in den Revisionsausführungen wird eingeräumt, dass die mit dem EU-GesRÄG, BGBl 1996/304, mit Wirksamkeit 1. 7. 1996 neu geschaffenen Vorschriften des § 18 Abs 5 und 6 GmbHG, wonach selbst die Gültigkeit eines vom Alleingesellschafter mit der von ihm vertretenen Gesellschaft abgeschlossenen außergewöhnlichen Insichgeschäftes nicht anzuzweifeln ist, wenn hierüber unverzüglich eine Urkunde errichtet wurde, auf den von der... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aKO §46 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist über einen - nach Konkurseröffnung geltend gemachten - als Konkursforderung zu beurteilenden Anspruch des Notgeschäftsführers (§ 15a GmbHG) auf Ersatz der Barauslagen und angemessene Entlohnung nicht mehr vom Firmenbuchgericht zu entscheiden, vielmehr muss ein derartiger Anspruch beim Konkursgericht angemeldet werden,... mehr lesen...
Begründung: Einziger Geschäftsführer der Andrea F***** Gesellschaft mbH ist seit 17. April 2000 der Alleingesellschafter Addison L*****, dessen Anschrift im Firmenbuch mit "***** Orlando-Florida", aufscheint. Mit Beschluss vom 25. Mai 2000 bestellte das Erstgericht über Antrag des Finanzamtes Wiener Neustadt (im Zuge eines Prüfungsverfahrens) einen Rechtsanwalt in Wiener Neustadt - den Antragsteller und nunmehrigen Rechtsmittelwerber - zum selbstständig vertretungsbefugten Notgesch... mehr lesen...
Begründung: Die Geschäftsführerin der Gesellschaft war zurückgetreten. Das Erstgericht bestellte einen Rechtsanwalt zum selbständig vertretungsbefugten Notgeschäftsführer. In einer außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft vom 29. 5. 2001 wurde eine vertretungsbefugte Geschäftsführerin der Gesellschaft bestellt. Diese wurde im Firmenbuch eingetragen. Über ihren Antrag enthob das Erstgericht den bestellten Notgeschäftsführer. Gegen die Bestellung eines Notgeschäftsfüh... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines vollstreckbaren Notariatsaktes vom 22. 7. 1993 bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 14. 1. 1999 (ON 2) der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 2 Mio die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft. Im Exekutionsantrag hatte die betreibende Partei als Notgeschäftsführer der verpflichteten Partei Dr. Günther Hummer, Rechtsanwalt in Wien, angegeben und vorgebracht, dass dieser mit Beschluss des HG Wien als Firme... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aZPO §10
Rechtssatz: § 10 ZPO gilt auch für den vom Firmenbuchgericht gemäß § 15a GmbHG bestellten Notgeschäftsführer. Entscheidungstexte 3 Ob 71/00p Entscheidungstext OGH 29.11.2000 3 Ob 71/00p Veröff: SZ 73/188 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114537 Dokumentnu... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei beantragte am 23. 6. 1993 zu 4 Nc 136/94 des Handelsgerichts Wien die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der H*****GmbH. Der Antrag konnte der Antragsgegnerin nicht zugestellt werden. Der Kläger wurde hierauf auf Antrag der beklagten Partei mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 14. 12. 1993 zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer gemäß § 15a GmbHG der H***** GmbH bestellt; er begehrt mit der vorliegenden Klage S 46.942,0... mehr lesen...
Norm: §10 ZPO, §54 ZPO, §15a GmbHG
Rechtssatz: Auch der vom Firmenbuchgericht bestellte Notgeschäftsführer hat für seine Tätigkeit im Zivilprozess Anspruch auf Kostenersatz gegenüber der Gegenpartei analog § 10 ZPO, dies aber nur unter der Voraussetzung, dass der Gegner seine Bestellung oder zumindest die Mitwirkung des bereits bestellten Notgeschäftsführers (etwa durch einen Antrag auf Klagszustellung an diesen) veranlasst hat. Wenn der Notges... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Zum Kreis der antragsberechtigten Beteiligten zählen insbesondere Gesellschafter und auch Dritte, die einen Anspruch gegen die Gesellschaft durchsetzen wollen. Von Amts wegen kann das Gericht jedenfalls nicht vorgehen. Entscheidungstexte 6 Ob 129/00i Entscheidungstext OGH 13.07.2000 6 Ob 129/00i 6 Ob 250/02m ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz ist die W***** GmbH mit dem Sitz in P***** eingetragen. Gesellschafter sind Margarethe W***** mit einer Stammeinlage von 250.000 S und Mag. Ing. August W***** mit einer Stammeinlage von 450.000 S. Die Gesellschaft verfügt derzeit über keinen Geschäftsführer. Der Antragsteller wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz als Arbeits- und Sozialgericht vom 29. 12. 1998, AZ 8 Cga 109/98m, in dem vom ehemaligen Geschäftsführer de... mehr lesen...
Norm: ZPO §8GmbHG §15a
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn bereits ein Prozesskurator nach § 8 ZPO bestellt wurde, und keine weiteren dringenden Vertretungsagenden als jene der konkreten Prozessführung anstehen, besteht mangels Dringlichkeit kein Anlass zur Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 15a GmbHG für eine vertretungslose Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entscheidungstexte 6 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Es ist zulässig, den Tätigkeitsbereich des Notgeschäftsführers auf die einzelne dringend notwendig gewordene Rechtshandlung zu beschränken. Wird daher die Bestellung eines Notgeschäftsführers zur Vertretung der Gesellschaft, die keinen Geschäftsführer hat und für die auch noch kein Prozesskurator bestellt wurde, in einem gegen sie zu führenden Verfahren beantragt, könnte dessen Wirkungskreis auf diesen Aufgabenkreis... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines vollstreckbaren Notariatsaktes vom 22. 7. 1993 bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 14. 1. 1999 (ON 2) der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 2 Mio die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft. Im Exekutionsantrag hatte die betreibende Partei als Notgeschäftsgeführer der verpflichteten Partei Dr. Günther Hummer, Rechtsanwalt in Wien, angegeben und vorgebracht, dass dieser mit Beschluss des HG Wien als Firm... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht für das Honorar des Notgeschäftsführers. Eine Zahlungspflicht der Gesellschafter könnte sich allerdings aus einer mit dem Notliquidator getroffenen ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung etwa im Sinne eines Schuldbeitritts ergeben. Entscheidungstexte 10 Ob 214/99i Entscheidungstext OGH 21.03.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht ging von folgendem Sachverhalt aus: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Linz ist unter FN 160316i die Firma W***** GmbH mit dem Sitz in P***** eingetragen. Gesellschafter sind Margarethe W***** mit einer Stammeinlage von 250.000 S und Ing. August W***** mit einer Stammeinlage von 450.000 S. Die Gesellschaft verfügt derzeit über keinen Geschäftsführer. Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz als Arbeits- und Sozialgericht vom 29. 12. 199... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Grundsätzlich ist jeder "beteiligt", der ein Interesse an der ordnungsgemäßen Organzusammensetzung geltend machen kann, das sind also die Gesellschafter, die Organe der Gesellschaft sowie diejenigen Personen, die einen gegen die Gesellschaft durchzusetzenden Anspruch behaupten. Entscheidungstexte 6 Ob 125/99x Entscheidungstext OGH 20.01.2000 6 Ob 125/99x ... mehr lesen...