Norm: AußStrG §9ZPO §8GmbHG §15a
Rechtssatz: Aus § 8 Abs 2 ZPO ergibt sich, dass der Prozesskurator dafür zu sorgen hat, dass der Mangel der gesetzlichen Vertretung generell beseitigt wird. Dem Prozesskurator einer GesmbH ist auch ein persönliches rechtliches Interesse an der Entscheidung über die Bestellung eines Notgeschäftsführers zuzubilligen. Seine Rekurslegitimation gegen den Beschluss auf Abweisung seines diesbezüglichen Antrages ist dah... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht den Antrag des Notgeschäftsführers auf Kostenbestimmung für die Vertretung im bisherigen Verfahren ab. Dabei ging das Erstgericht davon aus, daß es im außerstreitigen Verfahren, soweit nichts anderes angeordnet sei, keinen Kostenersatz gebe. § 37 Abs 3 Z 19 MRG bestimme, daß Rechtsanwaltskosten grundsätzlich von jeder Partei selbst zu tragen seien. Soweit der Notgeschäftsführer als Rechtsfreund der Antragstellerin ... mehr lesen...
Norm: ZPO §10GmbHG §15aMRG §37 Abs3 Z19
Rechtssatz: Der als Notgeschäftsführer bestellte Anwalt hat auch im Verfahren nach § 37 Abs 1 MRG Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach dem RATG. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach § 10 RATG. Dieses Honorar stellt Barauslagen des die Bestellung veranlassenden Gegners dar. Entscheidungstexte 40 R 685/98a Entscheidungstext LG fü... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Der vom Notgeschäftsführer gegen die Gesellschafter auf Bereicherung, Verwendung und Schadenersatz gestützte Anspruch ist im Rechtsweg geltend zu machen. Entscheidungstexte 10 Ob 269/98a Entscheidungstext OGH 09.02.1999 10 Ob 269/98a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS011157... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung des Klagebetrages als Entlohnung für seine im Zeitraum 12. 1. bis 7. 7. 1993 entfaltete Tätigkeit als gerichtlich bestellter Notliquidator der erstbeklagten Gesellschaft gemäß §§ 15a, 92 GmbHG. Der Antrag sei vom Zweitbeklagten, schlüssig aber auch von den übrigen Gesellschaftern gestellt worden. Der Kläger habe bei Übernahme der Funktion unwidersprochen erklärt, seine Leistungen nach dem Rechtsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg eingetragene klagende Gesellschaft mbH ist Eigentümerin einer in Österreich gelegenen Liegenschaft, an der dem Beklagten ein Fruchtgenußrecht eingeräumt werden sollte. Gesellschafter der Klägerin waren eine holländische Gesellschaft (die A*****) mit Geschäftsanteilen von 95 % sowie der Beklagte mit einem Geschäftsanteil von 5 %. Der Beklagte war bei der Klägerin Alleingeschäftsführer und auch bei der angeführten... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §15a
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15a GmbHG, mit der die Möglichkeit der Bestellung von Notgeschäftsführern neu geschaffen wurde, löste die bisherige Praxis ab, die sich mit der Bestellung von Prozesskuratoren und von Abwesenheitskuratoren behelfen musste. Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ist daher auch anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Regelungsbedarf für die Festsetzung der Entlohnung nicht erkannte, s... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aJN §40aJN §44
Rechtssatz: Ist die Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts im Außerstreitverfahren für die Festsetzung der Entlohnung des Notgeschäftsführers gemäß § 15 a GmbHG anzunehmen, dann ist die gemäß § 40 a JN in einen Antrag umzudeutende Klage gemäß § 44 JN an das zuständige Gericht (die zuständige Gerichtsabteilung) zu überweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 342/97s ... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §15a
Rechtssatz: Der Notgeschäftsführer gemäß § 15a GmbHG hat gegen die Gesellschaft Anspruch auf Ersatz von Barauslagen und auf Entlohnung; dieser ist im Verfahren außer Streitsachen durchzusetzen. Entscheidungstexte 4 Ob 342/97s Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 342/97s Veröff: SZ 70/237 10 Ob 269/98a E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde vom Landes- als Handelsgericht Innsbruck für die Beklagte gemäß § 15 a GmbHG zum Notgeschäftsführer bestellt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der Beklagten die Bezahlung von S 1,000,000,--. Er habe die Beklagte zwischen Herbst 1987 und Juli 1992 als Notgeschäftsführer rechtsfreundlich vertreten. Der geltend gemachte Honoraranspruch entfalle auf "klassische" Anwaltsleistungen. Der Kläger wurde vom Landes- als Handelsgericht Innsbruck für di... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3GmbHG §15a
Rechtssatz: Ein Rekurs des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegen die von ihm selbst beantragte Bestellung eines Notgeschäftsführers gemäß § 15a GmbHG ist mangels Beschwer zurückzuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 2378/96s Entscheidungstext OGH 24.04.1997 6 Ob 2378/96s Veröff: SZ 70/81 ... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragenen Gesellschaft mbH, deren Stammkapital 10,008.000 S beträgt, sind Mag.Ranthild S***** mit einer Stammeinlage von 2,568.800 S, die Otto S***** KG mit einer Stammeinlage von 5,004.000 S und die Ludwig M***** Gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von 2,435.200 S. Seit 1991 war die erstgenannte Gesellschafterin alleinige Geschäftsführerin mit selbständiger Vertretungsbefugnis. In der außerordentlic... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aASGG §2ZPO §10
Rechtssatz: Der für die beklagte Partei vom Firmenbuchgericht bestellte Notgeschäftsführer gemäß § 15a GmbHG hat für seine Tätigkeit im Zivilprozeß Anspruch auf Kostenersatz gegen die klagende Partei gemäß § 10 ZPO (vgl. 6 R 510/95). Bei der Bestimmung der Kuratorskosten nach § 10 ZPO handelt es sich um ein amtswegiges, dem außerstreitigen angelehnten Verfahren; diesem ist der Zuspruch von Rechtsmittelkosten... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aASGG §2ZPO §10
Rechtssatz: Der für die beklagte Partei vom Firmenbuchgericht bestellte Notgeschäftsführer gemäß § 15a GmbHG hat für seine Tätigkeit im Zivilprozeß Anspruch auf Kostenersatz gegen die klagende Partei gemäß § 10 ZPO (vgl.6 R 510/95). Bei der Bestimmung der Kuratorskosten nach § 10 ZPO handelt es sich um ein amtswegiges, dem außerstreitigen angelehnten Verfahren; diesem ist der Zuspruch von Rechtsmittelkosten fremd.... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Der Rücktritt eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mbH rechtfertigt aber noch nicht die Bestellung eines Notgeschäftsführers nach §15a GmbHG, soferne der zurückgetretene Gesellschafter nicht den Nachweis dafür erbracht hat, daß er vergeblich versucht hat, eine Behebung des Vertretungsmangels durch einen Beschluß der Generalversammlung zu erwirken. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer nach der gesellschaftsrechtlichen Kompetenzverteilung (§ 16 Abs. 1 GmbHG) den Gesellschaftern zusteht und der Notgeschäftsführer primär nicht die Interessen Dritter wahrzunehmen hat, können nur die Gesellschafter (und allenfalls vorhandene andere Geschäftsführer) die Abberufung des Notgeschäftsführers beantragen. Entscheidungstexte 6 R 14/94 Entscheidungstext OLG Wien 18.09.1995 6 R 14/94 mehr lesen...
Norm: ABGB §1002GmbHG §15aKO §1KO §3KO §26 Abs1KO §46 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer GmbH wird der gemäß § 15 a GmbHG vor der Konkurseröffnung vom Gericht amtlich bestellte und von der Gesellschaft selbst gemäß den §§ 1002 ff ABGB beauftragte Notgeschäftsführer hinsichtlich der Verwaltung und der Verfügung über das Konkursvermögen durch den Masseverwalter "verdrängt". Sein mit der Gesellschaft geschloss... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Der gerichtlich bestellte Notgeschäftsführer verliert seine Funktion vor Beendigung der Vertretungsnotlage nicht durch seine (Verzichtserklärung) Erklärung gegenüber dem Gericht, sondern erst durch gerichtlichen Enthebungsbeschluss. Dazu bedarf es eines triftigen Enthebungsgrundes. Entscheidungstexte 6 Ob 3/94 Entscheidungstext OGH 22.02.1994 6 Ob 3/94 ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Eisenstadt ist seit 21.1.1992 die F*****gesellschaft mbH mit dem Sitz in R*****eingetragen. Am Stammkapital sind nach der Liste der Gesellschafter vom 24.1.1992 die F*****gesellschaft mbH F*****mit einer übernommenen Stammeinlage von S 350.000 und Roland G*****mit einer übernommenen Stammeinlage von S 150.000 beteiligt. Mit Gesellschafterbeschluß vom 24.1.1992 wurde Hermann F*****als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen und R... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Firmenbuchgericht sind streng auszulegen und nur dann gegeben, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ohne unverzügliche Abhilfe erhebliche Nachteile für die Gesellschaft, ihre Gesellschafter oder für Dritte drohen. Ein dringender Fall ist nicht anzunehmen, wenn die Gesellschaftsorgane in der Lage sind, den Mangel in angemessener Frist zu beseitig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19.3.1987 und Nachtrag dazu vom 13.4.1987 gegründet und am 11.5.1987 beim Erstgericht zu 7 HRB 22.979a registriert. Sie betreibt mit dem Sitz in Wien ua das Reisebürogewerbe. Das Stammkapital wurde je zur Hälfte von Inge P***** sowie der D***** Ltd, London, letztere vertreten durch den Ehemann der Inge P*****, Hans Dieter P*****, übernommen. Inge P***** war bis zum 29.6.1989 alleinige Geschäftsführerin der Klägerin... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Die Ansicht, es könnten auch zwei Personen kollektivzeichnungsberechtigt zu Notgeschäftsführern bestellt werden, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 11/86 Entscheidungstext OGH 23.10.1986 6 Ob 11/86 Veröff: RdW 1987,83 = WBl 1987,41 = GesRZ 1987,100 = NZ 1987/351 European Case ... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der Firma A. A*** Gesellschaft mbH sind Erich A*** mit 3/9, dessen Söhne Erich Michael A*** und Klaus A*** mit je 1/18, Walter A*** und sein Sohn Ing. Wolfgang A*** mit je 1/9 sowie Dipl.Ing. Gustav J*** mit 2/9 und dessen Sohn Fridolin J*** mit 1/9 des Stammkapitals von S 5,4 Mill. Als derzeit einziger Geschäftsführer ist Dipl.Ing. Gustav J*** im Handelsregister eingetragen. Dieser kündigte mit 31. März 1986 sein Dienstverhältnis auf und legte sein Amt ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Ein dringender Fall im Sinne des § 15 a GmbHG ist dann gegeben, wenn es darum geht, daß der der gesellschaftlichen Wirklichkeit (Bestellung eines Geschäftsführers) entsprechende Handelsregisterstand herbeigeführt werden soll. Entscheidungstexte 6 Ob 36/85 Entscheidungstext OGH 16.10.1986 6 Ob 36/85 Veröff: SZ 59/172 = JBl 1987,117 = RdW 1987,83... mehr lesen...