RS OLG Wien 2004/05/26 4R99/04i

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Veröffentlicht am 26.05.2004
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Rechtssatz

Die Organstellung des GmbHG Geschäftsführers endet ex lege mit dem Verlust seiner Handlungsfähigkeit. Der für den Geschäftsführer bestellte Sachwalter ist daher nicht ohne weiteres zur Vertretung der GmbH im Prozess befugt.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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