RS OGH 2024/4/15 6R10/24w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.2024
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Norm

IO §7, §8a
GmbHG §15a
  1. IO § 7 heute
  2. IO § 7 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. IO § 7 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010
  4. IO § 7 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 370/1982
  1. GmbHG § 15a heute
  2. GmbHG § 15a gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2004
  3. GmbHG § 15a gültig von 01.01.1991 bis 30.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Rechtssatz

Das Verfahren auf Bestellung eines Notgeschäftsführers unterliegt im Insolvenzverfahren der Gesellschaft der Prozesssperre gemäß den §§ 7 Abs 1, 8a IO. Infolge des Vergütungsanspruchs des Notgeschäftsführers, der sich ausschließlich gegen die Gesellschaft richtet, wirkt sich das Verfahren unmittelbar auf die Höhe der Insolvenzmasse der konkursverfangenen Gesellschaft aus, sodass es gemäß den § 7 Abs 1, 8a IO durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen wird.Das Verfahren auf Bestellung eines Notgeschäftsführers unterliegt im Insolvenzverfahren der Gesellschaft der Prozesssperre gemäß den Paragraphen 7, Absatz eins,, 8a IO. Infolge des Vergütungsanspruchs des Notgeschäftsführers, der sich ausschließlich gegen die Gesellschaft richtet, wirkt sich das Verfahren unmittelbar auf die Höhe der Insolvenzmasse der konkursverfangenen Gesellschaft aus, sodass es gemäß den Paragraph 7, Absatz eins,, 8a IO durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen wird.

Entscheidungstexte

  • 6 R 10/24w
    Entscheidungstext OLG Wien 15.04.2024 6 R 10/24w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001077

Im RIS seit

04.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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