Norm
IO §7, §8aRechtssatz
Das Verfahren auf Bestellung eines Notgeschäftsführers unterliegt im Insolvenzverfahren der Gesellschaft der Prozesssperre gemäß den §§ 7 Abs 1, 8a IO. Infolge des Vergütungsanspruchs des Notgeschäftsführers, der sich ausschließlich gegen die Gesellschaft richtet, wirkt sich das Verfahren unmittelbar auf die Höhe der Insolvenzmasse der konkursverfangenen Gesellschaft aus, sodass es gemäß den § 7 Abs 1, 8a IO durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen wird.Das Verfahren auf Bestellung eines Notgeschäftsführers unterliegt im Insolvenzverfahren der Gesellschaft der Prozesssperre gemäß den Paragraphen 7, Absatz eins,, 8a IO. Infolge des Vergütungsanspruchs des Notgeschäftsführers, der sich ausschließlich gegen die Gesellschaft richtet, wirkt sich das Verfahren unmittelbar auf die Höhe der Insolvenzmasse der konkursverfangenen Gesellschaft aus, sodass es gemäß den Paragraph 7, Absatz eins,, 8a IO durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001077Im RIS seit
04.07.2024Zuletzt aktualisiert am
04.07.2024