Entscheidungen zu § 28 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-60 von 80

RS OGH 1991/10/9 1Ob604/91, 4Ob23/02i, 7Ob130/02x, 1Ob25/06t, 3Ob2/09d, 3Ob92/11t

Norm: AnfO §2 Z3KO §28 Z3
Rechtssatz: Ist der Anfechtungsgegner naher Angehöriger des Schuldners, hat er Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, aus denen verlässlich darauf geschlossen werden kann, der Schuldner habe sich bei der angefochtenen Rechtshandlung nicht einmal damit abgefunden, dass seine Gläubiger nicht rechtzeitig befriedigt werden beziehungsweise dass die Unkenntnis wenigstens dieses Vorsatzes des Schuldners nicht einmal auf eine... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1991

RS OGH 1991/10/9 1Ob604/91, 6Ob641/93, 6Ob532/94, 6Ob52/99m, 8Ob28/00a, 6Ob110/00w, 6Ob217/03k, 2Ob1

Norm: AnfO §2 Z3KO §28 Z3KO §30 Abs1
Rechtssatz: Von der Absichtsanfechtung sind auch Rechtshandlungen nicht ausgeschlossen, auf die der Anfechtungsgegner einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch hat; dieser Anfechtungstatbestand unterscheidet - im Gegensatz zur objektiven Begünstigung (§ 30 Abs 1 Z 1 KO) - nicht zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung; gebührende Deckung kann bloß ein Indiz dafür sein, dass der Schuldner nicht in ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1991

RS OGH 1991/10/9 1Ob604/91, 8Ob558/91, 8Ob580/91, 3Ob10/92 (3Ob1006/92), 8Ob1587/93, 8Ob27/94, 1Ob62

Norm: AnfO §2 Z3KO §28 Z1KO §28 Z3
Rechtssatz: Da sowohl die Befriedigungstauglichkeit als auch die Gläubigerbenachteiligung zum objektiven Tatbestand gehören, hat beide Voraussetzungen der Kläger zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 604/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 1 Ob 604/91 Veröff: ÖBA 1992,582 8 Ob 558/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1991

RS OGH 1991/10/9 1Ob604/91, 8Ob558/91, 8Ob580/91, 3Ob10/92 (3Ob1006/92), 8Ob1587/93, 8Ob27/94, 1Ob62

Norm: AnfO §2 Z3KO §28 Z1KO §28 Z3
Rechtssatz: Da sowohl die Befriedigungstauglichkeit als auch die Gläubigerbenachteiligung zum objektiven Tatbestand gehören, hat beide Voraussetzungen der Kläger zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 604/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 1 Ob 604/91 Veröff: ÖBA 1992,582 8 Ob 558/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1991

RS OGH 1991/10/9 1Ob604/91, 1Ob627/95, 6Ob2296/96g, 4Ob39/99k, 3Ob68/02z

Norm: AnfO §2 Z3KO §28 Z3
Rechtssatz: Auch die Absichtsanfechtung setzt sowohl Befriedigungstauglichkeit als auch Gläubigerbenachteiligung voraus, die einander keineswegs gleichgesetzt werden dürfen, auch wenn die beiden Voraussetzungen einander - namentlich bei der Anfechtung außerhalb des Konkurses - weitgehend überlagern können. Entscheidungstexte 1 Ob 604/91 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1991

RS OGH 1991/4/10 1Ob541/91, 1Ob604/91, 6Ob532/94, 7Ob21/03v, 3Ob68/02z, 8Ob66/05x

Norm: KO §28
Rechtssatz: Zur Annahme der Benachteiligungsabsicht reicht es hin, wenn der Schuldner eine Rechtshandlung im Bewußtsein vornimmt, daß er durch diese die Befriedigung der übrigen Gläubiger zwar nicht ganz oder teilweise unmöglich macht, aber doch verzögert oder erschwert. Der vom Vorsatz des Schuldners umfaßte Nachteil der übrigen Gläubiger kann also auch in der nicht rechtzeitigen Befriedigung liegen. Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1991

RS OGH 1991/4/10 1Ob541/91, 1Ob604/91, 1Ob577/94, 8Ob1502/96, 4Ob2294/96y, 3Ob2178/96g, 9Ob46/00f, 9

Norm: AnfO §2KO §28
Rechtssatz: Die Frage, ob Benachteiligungsabsicht vorliegt, gehört zum Tatsachenbereich (ÖBA 1990,948 ua); dennoch ist die Frage, ob die festgestellte Absicht als Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 28 KO zu beurteilen ist, als Rechtsfrage revisibel. Entscheidungstexte 1 Ob 541/91 Entscheidungstext OGH 10.04.1991 1 Ob 541/91 Veröff: SZ 64/37 = ecolex 1991,53... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1991

RS OGH 1989/5/24 1Ob567/89, 1Ob2132/96b, 1Ob2297/96t, 6Ob110/00w, 10Ob99/02k, 4Ob91/06w, 6Ob72/06s,

Norm: AnfO §2KO §28KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Unmittelbar ist eine Benachteiligung dann, wenn sie schon durch die Eingehung des Rechtsgeschäftes, durch den Abschluss des Vertrages selbst, eintritt. Maßgeblicher Zeitpunkt der Feststellung einer unmittelbaren Benachteiligung ist somit jener der Rechtshandlung. Eine mittelbare Benachteiligung kann dadurch entstehen, dass zu der durch die Vornahme allein noch nicht benachteiligenden Rechtshan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1989

RS OGH 1989/4/11 5Ob610/88

Norm: AnfO §2KO §28ZPO §226 IIB13
Rechtssatz: Klagegrund einer Anfechtungsklage ist im Hinblick auf die Mehrheit der einander überschneidenden Anfechtungsgründe nicht nur die (generelle) Anfechtbarkeit einer bestimmten Rechtshandlung, diese umfaßt vielmehr auch die jeweiligen spezifischen Tatbestandselemente der einzelnen Anfechtungsnormen. Eine Klage, die lediglich eine bestimmte Rechtshandlung ohne Vorbringen zu einem spezifischen Anfechtungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1989

RS OGH 1988/9/28 1Ob614/88

Norm: KO §28KO §29KO §30 Abs2KO §31 Abs4
Rechtssatz: Die Einhaltung der Anfechtungsfristen ist materiell - rechtliches Erfordernis für die Anfechtbarkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 614/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 614/88 Veröff: ÖBA 1989,533 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064198 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.1988

RS OGH 1987/11/26 7Ob718/87, 4Ob103/97v, 1Ob45/01a, 5Ob111/03i, 3Ob24/08p, 2Ob53/07v, 3Ob16/08m, 3Ob

Norm: AnfO §2KO §28
Rechtssatz: Die Anfechtungstatbestände wegen Benachteiligung nach § 2 AnfO, § 28 KO erfordern - im Gegensatz zu anderen Anfechtungstatbeständen - eine Rechtshandlung des Gemeinschuldners. Die anfechtbare Rechtshandlung muss aber nicht vom Schuldner persönlich vorgenommen worden sein. Dem Schuldner sind auch die Rechtshandlungen eines - gesetzlichen oder gewillkürten - Vertreters oder, im Falle nachträglicher Genehmigung, auc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1987

RS OGH 1986/6/25 1Ob555/86, 1Ob567/89, 1Ob604/91, 1Ob2132/96b, 1Ob2297/96t, 4Ob306/98y, 6Ob17/02x, 4

Norm: KO §27KO §28KO §31 Abs1 Z2 2.FallZPO §406 Aa
Rechtssatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine mittelbare Benachteiligung vorliegt, ist der Schluß der Verhandlung erster Instanz. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59/114 = RdW 1986,37 = JBl 1987,46 1 Ob 567/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1986

RS OGH 1986/5/6 2Ob560/86 (2Ob561/86)

Norm: KO §28
Rechtssatz: Bei den Tatbeständen der §§ 28 ff KO tritt das Verkehrsinteresse, der Vertrauensschutz des Dritten, gegenüber dem Gläubigerschutz zurück. Entscheidungstexte 2 Ob 560/86 Entscheidungstext OGH 06.05.1986 2 Ob 560/86 Veröff: JBl 1986,593 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064254 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1986

RS OGH 1986/5/6 5Ob506/85, 14Os141/01

Norm: ABGB §1301AnfO §2KO §28
Rechtssatz: Vorsätzliches Handeln des Schuldners im Zusammenwirken mit anderen Gläubigern zum Zwecke der Benachteiligung eines Gläubigers ist fraglos rechtswidrig, denn der Gesetzgeber mißbilligt dies in § 2 AnfO und § 28 KO ausdrücklich. Gemäß § 1301 ABGB haften Mittäter für den von ihnen verursachten Schaden solidarisch. Entscheidungstexte 5 Ob 506/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1986

RS OGH 1984/5/23 3Ob507/84, 1Ob671/87, 7Ob718/87, 5Ob629/88, 4Ob103/97v, 5Ob111/03i, 7Ob153/04g, 3Ob

Norm: AnfO §2AnfO §3AnfO §6AnfO §9KO §28
Rechtssatz: Es entspricht herrschender Ansicht, dass sowohl ein Verpflichtungsgeschäft als auch ein Erfüllungsgeschäft angefochten werden könne. Liegen die Voraussetzungen für eine Anfechtung des Verpflichtungsgeschäftes nicht vor, etwa weil die Anfechtungsfrist schon abgelaufen ist, sind aber diese Voraussetzungen für das (die Verpflichtung erfüllende) Verfügungsgeschäft gegeben, dann steht daher der An... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1984

TE OGH 1984/5/8 4Ob559/83

Mit Vertrag vom 22. 9. und 26. 9. 1978 (Kontokorrentvertrag und Mantelzessionsannahme) räumte die beklagte B-Bank der späteren Gemeinschuldnerin, der A GesmbH & Co. KG (auch kurz: Firma A), einen Fakturenzessionskredit in der Höhe von 1 Mio. S bis 30. 9. 1979 ein. Die Vertragspartner vereinbarten hiebei ua. folgendes: Im Anbotschreiben vom 22. 9. 1978: "4. Wir sind berechtigt, diesen Kredit jederzeit und ohne nähere Angabe von Gründen aufzukundigen, wenn von Ihnen Bestimmungen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 1Ob555/86, 2Ob662/86, 1Ob671/87, 4Ob548/88, 7Ob534/89, 1Ob686/88, 7Ob616/

Norm: IO §28IO §29KO §27KO §28KO §30KO §31
Rechtssatz: Allen Anfechtungstatbeständen nach der KO liegt zum Teil unausgesprochen das Erfordernis der Gläubigerbenachteiligung zugrunde. Entscheidungstexte 4 Ob 559/83 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4 Ob 559/83 Veröff: SZ 57/87 = JBl 1985,494 = EvBl 1985/92 S 461 = RdW 1984,242 1 Ob 555/86 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1983/6/29 1Ob616/83, 8Ob26/84, 1Ob563/86, 1Ob507/88, 1Ob541/91, 1Ob604/91, 4Ob99/97f, 6Ob52/9

Norm: IO §28KO §28KO §30
Rechtssatz: In Benachteiligungsabsicht handelt der Gemeinschuldner, wenn er weiß und will, dass durch seine Rechtshandlungen Gläubiger benachteiligt werden; sein Wille muss zumindest in der Form des dolus eventualis die Herbeiführung dieses Erfolges gerichtet sein, wenn er auch nicht der einzige Beweggrund sein muss. Entscheidungstexte 1 Ob 616/83 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1983

RS OGH 1983/6/29 1Ob616/83, 1Ob563/86, 7Ob621/88, 8Ob1502/96, 6Ob101/97i, 6Ob110/00w, 9Ob337/00z, 3O

Norm: KO §28
Rechtssatz: Die Benachteiligungsabsicht bildet einen unabdingbaren Bestandteil dieses Anfechtungsgrundes; sie ist daher vom klagenden Masseverwalter zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 616/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 1 Ob 616/83 Veröff: JBl 1984,495 1 Ob 563/86 Entscheidungstext OGH 03.09.1986 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1983

RS OGH 1982/7/7 6Ob714/81, 3Ob243/12z

Norm: KO §28KO §30KO §31KO §34
Rechtssatz: Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO sind die Leistungen des späteren Gemeinschuldners auf Grund eines solchen Kaufvertrages und das Rechtsgeschäft selbst nur unter den Voraussetzungen des § 28 Z 1 bis 3 KO, also bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis des Anfechtungsgegners bezüglich der Benachteiligungsabsicht des späteren Gemeinschuldners anfechtbar. Wegen erkennbarer Vermögensverschleude... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1982

RS OGH 1982/3/10 3Ob643/81, 1Ob616/83, 1Ob563/86, 8Ob27/94, 1Ob521/95, 1Ob75/97d, 4Ob103/97v, 3Ob217

Norm: KO §28 Z1
Rechtssatz: Entscheidender Zeitpunkt für die Kenntnis der Benachteiligungsabsicht ist die Vornahme der Rechtshandlung; nachträgliche Kenntnis schadet nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 643/81 Entscheidungstext OGH 10.03.1982 3 Ob 643/81 Veröff: EvBl 1982/142 S 465 1 Ob 616/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 1 Ob 616/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1982

RS OGH 1982/3/10 3Ob643/81, 5Ob655/89

Norm: KO §28
Rechtssatz: Zur Anfechtung nach § 28 Z 1 KO ist die positive Kenntnis des anderen Teils erforderlich, daß der Gemeinschuldner seine Gläubiger benachteiligen wollte; fahrlässige Unkenntnis reicht für die Anfechtung nach § 28 Z 1 KO nicht aus; diese kann nur nach § 28 Z 2 oder 3 KO zur Anfechtbarkeit führen. Entscheidungstexte 3 Ob 643/81 Entscheidungstext OGH 10.03.1982 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1982

RS OGH 1980/5/20 5Ob605/80

Norm: KO §28 Z3
Rechtssatz: Gläubigerbenachteiligung auch dann, wenn die angefochtene Rechtshandlung - etwa infolge Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Notariatsaktsform - ungültig ist; der Masseverwalter kann zwischen der Geltendmachung der Ungültigkeit und der Anfechtung wählen. Entscheidungstexte 5 Ob 605/80 Entscheidungstext OGH 20.05.1980 5 Ob 605/80 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1980

RS OGH 1980/5/20 5Ob605/80, 3Ob1/10h

Norm: KO §28 Z3KO §29
Rechtssatz: Für den Anfechtungstatbestand nach § 28 Z 3 KO ist - anders als nach § 29 KO - die Frage der Entgeltlichkeit einer Rechtshandlung unerheblich. Entscheidungstexte 5 Ob 605/80 Entscheidungstext OGH 20.05.1980 5 Ob 605/80 3 Ob 1/10h Entscheidungstext OGH 26.05.2010 3 Ob 1/10h Vgl; Beisatz: Hier § 2 Z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1980

TE OGH 1980/2/28 7Ob513/80

Die Erstbeklagte ist die uneheliche Mutter der Margit W; der Zweitbeklagte ist ihr Stiefvater. Margit W ist seit 10. Mai 1976 grundbücherliche Alleineigentümerin der aus dem Grundstück Nr. 1902/9 bestehenden Liegenschaft EZ 1134 II KG K. Auf dieser Liegenschaft wurde am 5. Mai 1977 zugunsten der beiden Beklagten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. Dezember 1977, S 109/77, wurde über das Vermögen der Margit W der Konkurs eröffnet un... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1980

RS OGH 1980/2/28 7Ob513/80, 8Ob27/94, 3Ob103/97z, 10Ob99/02k, 2Ob53/07v, 17Ob2/22a

Norm: AnfO §1KO §28KO §30
Rechtssatz: Der Anfechtung unterliegen auch die in Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen vorgenommenen Rechtshandlungen zB Unterfertigung verbücherungsfähiger Urkunden des Gemeinschuldners. Entscheidungstexte 7 Ob 513/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 513/80 Veröff: SZ 53/31 8 Ob 27/94 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1980

RS OGH 1980/2/28 7Ob513/80

Norm: KO §28
Rechtssatz: Befriedigungstauglichkeit ist zu bejahen, wenn ein einverleibtes Veräußerungsverbot und Belastungsverbot eine Versteigerung der Liegenschaft hindert. Entscheidungstexte 7 Ob 513/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 513/80 Veröff: SZ 53/31 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1980

RS OGH 1980/2/28 7Ob513/80, 8Ob129/04k, 3Ob99/12y

Norm: KO §28KO §30KO §81KO §83
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat die Wahl, entweder die Nichtigkeit oder die Anfechtbarkeit der Rechtshandlungen des Gemeinschuldners geltend zu machen. Entscheidungstexte 7 Ob 513/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 513/80 Veröff: SZ 53/31 8 Ob 129/04k Entscheidungstext OGH 04.05.2005 8 Ob 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1980

RS OGH 1979/5/2 1Ob583/79, 7Ob513/80, 5Ob649/81, 1Ob515/82, 1Ob507/88, 6Ob585/90, 1Ob604/91, 8Ob27/9

Norm: KO §28 Z3
Rechtssatz: Der Anfechtungsgegner kann die Anfechtung durch die Behauptung und den Beweis solcher konkreter Tatsachen, die den Schluss rechtfertigen, daß überhaupt keine Benachteiligungsabsicht des Schuldners zur Zeit der Vornahme der Rechtshandlung bestand oder dass ihm eine solche Benachteiligungsabsicht des Schuldners weder bekannt war noch bekannt sein musste, abwehren; die Beweislast hiefür trifft allein den Anfechtungsgegn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.05.1979

RS OGH 1979/5/2 1Ob583/79, 5Ob649/81, 1Ob515/82, 1Ob507/88, 8Ob27/94, 6Ob167/99y, 3Ob209/12z

Norm: KO §28 Z3KO §32 Abs1
Rechtssatz: Bei Anfechtung einer Rechtshandlung nach § 28 Z 3 KO muß der Kläger lediglich die in den letzten zwei Jahren erfolgte Vornahme einer benachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners, die Beteiligung des Beklagten als anderer Teil und dessen Qualifikation als naher Angehöriger beweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 583/79 Entscheidungstext OGH 02.05.197... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.05.1979

Entscheidungen 31-60 von 80

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