Norm
AnfO §2Rechtssatz
Die Frage, ob Benachteiligungsabsicht vorliegt, gehört zum Tatsachenbereich (ÖBA 1990,948 ua); dennoch ist die Frage, ob die festgestellte Absicht als Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 28 KO zu beurteilen ist, als Rechtsfrage revisibel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0064178Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2019