RS OGH 1983/6/29 1Ob616/83, 1Ob563/86, 7Ob621/88, 8Ob1502/96, 6Ob101/97i, 6Ob110/00w, 9Ob337/00z, 3O

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Veröffentlicht am 29.06.1983
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Norm

KO §28

Rechtssatz

Die Benachteiligungsabsicht bildet einen unabdingbaren Bestandteil dieses Anfechtungsgrundes; sie ist daher vom klagenden Masseverwalter zu behaupten und zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0064172

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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