Norm
KO §28Rechtssatz
Die Benachteiligungsabsicht bildet einen unabdingbaren Bestandteil dieses Anfechtungsgrundes; sie ist daher vom klagenden Masseverwalter zu behaupten und zu beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0064172Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2013