Norm
KO §28 Z1Rechtssatz
Entscheidender Zeitpunkt für die Kenntnis der Benachteiligungsabsicht ist die Vornahme der Rechtshandlung; nachträgliche Kenntnis schadet nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0064273Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010