Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0122 E 5. Oktober 1993 VwSlg 6816 F/1993 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, die einem Werteverzehr unterliegen; der Werteverzehr kann technisch, wirtschaftlich oder auch zeitlich bedingt sein (Hinweis Doralt, Kommentar zum Einkomm... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit einer pauschalen Wertberichtigung für Auslandsforderungen nach § 6 Z. 2 lit c EStG 1988 (idF vor dem StruktAnpG 1996, BGBl Nr. 201/1996) strittig. Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung vom 18. April 1994 (Prüfungszeitraum 1989 bis 1991) wird ausgeführt, die Mitbeteiligte habe im Wirtschaftsjahr 1990/91 ein Flugzeug an einen ausländischen Abnehmer verkauft. Entgegen der Behandlung in der Umsatzsteuererklärung 1991 als nach §... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit einer pauschalen Wertberichtigung für Auslandsforderungen nach § 6 Z. 2 lit c EStG 1988 (idF vor dem StruktAnpG 1996, BGBl Nr. 201/1996) strittig. Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung vom 18. April 1994 (Prüfungszeitraum 1989 bis 1991) wird ausgeführt, die Mitbeteiligte habe im Wirtschaftsjahr 1990/91 ein Flugzeug an einen ausländischen Abnehmer verkauft. Entgegen der Behandlung in der Umsatzsteuererklärung 1991 als nach §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1988 §6 Z2 litc;
Rechtssatz: § 6 Z 2 lit c EStG 1988 knüpft an die Erfüllung der Lieferungsbzw Leistungstatbestände nach dem UStG 1972 an (Hinweis E 16. Juli 1996, 92/14/0097). Dies bedeutet aber nicht, dass bei Einbettung eines umsatzsteuerrechtlichen Liefervorganges in ein bloß Zwecken der Finanzierung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1988 §6 Z2 litc;
Rechtssatz: § 6 Z 2 lit c EStG 1988 knüpft an die Erfüllung der Lieferungsbzw Leistungstatbestände nach dem UStG 1972 an (Hinweis E 16. Juli 1996, 92/14/0097). Dies bedeutet aber nicht, dass bei Einbettung eines umsatzsteuerrechtlichen Liefervorganges in ein bloß Zwecken der Finanzierung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH und führt einen Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsbetrieb. Sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Wirtschaftsjahr 1990/91 eine Beteiligung an der F-KG und eine Beteiligung an der F-GmbH (der Komplementärin der F-KG) eingegangen ist und der F-KG e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Heurigenbuffet am selben Standort, an welchem ihr Ehemann einen Buschenschankbetrieb führt. Sie ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Dem Beschwerdevorbringen zufolge haben die Eltern des Ehemanns der Beschwerdeführerin diesem den Buschenschankbetrieb und der Beschwerdeführerin das Heurigenbuffet verpachtet. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin für den Zeitraum 1993 bis 1995 durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung wurde die Feststell... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH und führt einen Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsbetrieb. Sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Wirtschaftsjahr 1990/91 eine Beteiligung an der F-KG und eine Beteiligung an der F-GmbH (der Komplementärin der F-KG) eingegangen ist und der F-KG e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Der Umstand, ob für die vom Nutzungsberechtigten getätigten Investitionen eine Ablöse vorgesehen ist, ist für deren Beurteilung als Wirtschaftsgut nicht von entscheidender Bedeutung (Hinweis E 24.4.1996, 94/13/0054), findet aber im Zusammenhang mit der Frage, wie lange dem Nutzungsberechtigten die Nutzung einger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Investitionen des Nutzungsberechtigten können auch dann bei ihm zu erfassende Wirtschaftsgüter darstellen, wenn sich die Nutzungsberechtigung nicht aus einem Mietverhältnis bzw einem Pachtverhältnis ergibt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG 1988 zur Anwendung kommende sogenannte Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz hat zum Inhalt, dass im Rahmen des steuerlich durch § 6 EStG 1988 vorgegebenen Wahlrechts eine Teilwertabschreibung zwingend vorzunehmen ist, wenn sich aus den handelsrechtlichen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Eine Teilwertabschreibung kommt auch in Betracht, wenn (noch) keine "Insolvenzsituation" vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X10 Im RIS seit 17.07.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Werden Beteiligungen an betrieblich tätigen Personengesellschaften beim Gesellschafter im Betriebsvermögen gehalten, sind sie in der Steuerbilanz des Gesellschafters nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen; der Ansatz erfolgt vielmehr mit dem Betrag, der dem steuerlichen Kapitalkonto des Gesellschafters bei der Personengesell... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Teilwert einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X08 Im RIS seit 17.07.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Aufwendungen für Zu- und Umbauten an gemieteten Liegenschaften, die vom Mieter in der Regel nicht zugunsten des Eigentümers, sondern zum eigenen geschäftlichen Vorteil vorgenommen werden, sind einkommensteuerlich ein beim Mieter selbständig zu bewertendes Wirtschaftsgut (Hinweis E 14.11.1960, 355/57, VwSlg 2327 F/1960). Bereits im Erkenn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §177;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Behörde die Berechnung des Unternehmenswertes nach Maßgabe der im "Fachgutachten 74" des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden durchführt (Hinweis auf die Erkenntnisse vom ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Teilwertabschreibung für eine Beteiligung an einer Personengesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X06 Im RIS seit 17.07.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Werden Beteiligungen an betrieblich tätigen Personengesellschaften beim Gesellschafter im Betriebsvermögen gehalten, sind sie in der Steuerbilanz des Gesellschafters nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen; der Ansatz erfolgt vielmehr mit dem Betrag, der dem steuerlichen Kapitalkonto des Gesellschafters bei der Personengesell... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Teilwert einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X08 Im RIS seit 17.07.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Teilwertabschreibung für eine Beteiligung an einer Personengesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140134.X06 Im RIS seit 17.07.2002 mehr lesen...
In den Jahresabschlüssen zum 30. Juni 1993 und 1994 bildete die Beschwerdeführerin erstmals Rückstellungen unter der Bezeichnung "Abfertigung für Handelsvertreter". Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat die Prüferin die Auffassung, der Ausgleichsanspruch der Handelsvertreter nach § 24 des Bundesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der selbständigen Handelsvertreter, BGBl. 88/93, (nachfolgend: HVertrG 1993) stehe wirtschaftlich einer Einmalvergütung für alle künftig vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs3;
Rechtssatz: Aus der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigenden Auslegung des § 4 Abs 1 EStG iVm § 6 EStG ergibt sich die zwingende einkommensteuerrechtliche Regelung, dass im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend ist, nur s... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. Sie ist Rechtsnachfolgerin der P AG, die im Streitzeitraum zu ca 70 % im Besitz der Beschwerdeführerin gestanden ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen der P AG an der S GmbH und die Leistung eines Gesellschafterzuschusses an die DP GmbH. Der Sachverhalt gleicht dab... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H. Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen an der P. AG und der M. GmbH. In den Jahren 1992 und 1993 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1989 bis 1991 vorgenommen, wobei insbesondere die steuerrechtlichen Folgen von Zuschüssen der B... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. Sie ist Rechtsnachfolgerin der P AG, die im Streitzeitraum zu ca 70 % im Besitz der Beschwerdeführerin gestanden ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen der P AG an der S GmbH und die Leistung eines Gesellschafterzuschusses an die DP GmbH. Der Sachverhalt gleicht dab... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H. Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen an der P. AG und der M. GmbH. In den Jahren 1992 und 1993 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1989 bis 1991 vorgenommen, wobei insbesondere die steuerrechtlichen Folgen von Zuschüssen der B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0206 E 24. Februar 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei Leistungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft zur Verlustabdeckung kann es für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen, nach Aktivierung der Verlustabdeckungszuschüsse auf dem Beteiligungskonto zu einem abzugs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0206 E 24. Februar 1999 RS 2 Stammrechtssatz Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Zu den Anschaffungskosten zählen auch nachträgliche Anschaffungskosten, die anfallen, nachdem das Wirtschaftsgut in die wirtschaftliche Verfügungsmacht des Erwerbers gelangt ist, und mit dem Erwerbsvorgang in kausalem oder zeitlichem Zusammenhang stehen. (Im Beschwerdefall standen die von der abgabepflichtigen Gesellschaft als Hälfte- bz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;KStG 1988 §12 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Dass "Werteverschiebungen" als unentgeltliche Zuwendungen einzustufen sind, wenn das übertragene Vermögen nicht den Gesellschaftsrechten entspricht, ist in dieser allgemeinen Form nicht richtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X07 I... mehr lesen...