RS Vwgh 2001/5/30 99/13/0025

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/13/0026

Rechtssatz

Für die Frage, ob ein Wirtschaftsgut (vgl § 6 Z 1 EStG 1988) angeschafft worden ist, ist wesentlich, ob dem Abgabepflichtigen die eigentümergleiche Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung eingeräumt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130025.X01

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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