RS Vwgh 2001/4/23 98/14/0073

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Veröffentlicht am 23.04.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;
KStG 1988 §19;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/14/0074

Rechtssatz

Es ist sowohl verfehlt, in einer ordentlichen Kapitalherabsetzung eine Teilliquidation des die Kapitalherabsetzung beschließenden Unternehmens zu sehen (Hinweis Heidinger/Heidinger, Kapitalherabsetzung nach Kapitalberichtigung als "Teilliquidation"?, ecolex 1993, 477), als auch, allein auf Grund einer ordentlichen Kapitalherabsetzung und Rückzahlung von Nominalkapital eine über diese Rückzahlung hinausgehende Verminderung des Buchwertes der Beteiligung zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140073.X03

Im RIS seit

26.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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