RS Vwgh 2004/9/30 2004/16/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §5;

Rechtssatz

Bei Unternehmen, deren Firma im Firmenbuch eingetragen ist und deren Gewinn somit nach § 5 EStG zu ermitteln ist, gehört neben dem notwendigen auch das gewillkürte Vermögen zum Betriebsvermögen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160074.X02

Im RIS seit

04.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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