RS Vwgh 2003/7/1 98/13/0214

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Veröffentlicht am 01.07.2003
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Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
37/02 Kreditwesen
57/01 Versicherungsaufsicht

Norm

EStG 1988 §5;
RLG 1990 Art10 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die bereits vor Inkrafttreten des RLG (für Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermitteln) bestehende Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich von Arbeitnehmerjubiläen, zu deren Bezahlung der Arbeitgeber verpflichtet ist (Hinweis E 25. Jänner 1994, 90/14/0073), fällt die bisher unterlassene Rückstellung jedenfalls und ungeachtet des Art. X Abs. 1 RLG unter das Nachholverbot (Hinweis E 25. Februar 1998, 97/14/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998130214.X01

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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