RS Vwgh 2003/6/26 2003/16/0077

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Veröffentlicht am 26.06.2003
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §4;
GrEStG 1987 §5;

Rechtssatz

Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Jede denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, bildet einen Teil der Bemessungsgrundlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160077.X01

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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