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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4;Rechtssatz
Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Jede denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, bildet einen Teil der Bemessungsgrundlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003160077.X01Im RIS seit
24.07.2003