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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Bei Veräußerungsgeschäften fällt der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht durch den Veräußerer und damit der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums des Erwerbers regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Erfüllung des schuldrechtlichen Titelgeschäftes, etwa des Kaufvertrages, zusammen. Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung wird angenommen, wenn der Abnehmer die betriebliche Nutzungsmöglichkeit erlangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140142.X09Im RIS seit
08.12.2004Zuletzt aktualisiert am
03.12.2009