Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16;Rechtssatz
Aufwendungen im Zusammenhang mit vom Gesellschafter gemieteten und der GesmbH unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten sind Sacheinlagen, die nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Solche Aufwendungen sind auch nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da infolge der Unentgeltlichkeit der Nutzungsüberlassung keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130162.X03Im RIS seit
24.01.1990