RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0161

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/16/0231 E 16. September 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Der Eintritt der Grunderwerbsteuerfreiheit bedarf keines Parteienantrages, und es sind die Abgabenbehörden von Amts wegen verpflichtet, auf das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Abgabenbefreiung zu achten (Hinweis E 13.11.1980, 2662/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160160.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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