RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0211

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §10;
GrEStG 1987 §4;

Beachte

Besprechung in AnwBl 9/1992, S 661-663 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0212

Rechtssatz

Können nur solche Interessenten Grundstückseigentum erwerben, die sich an das vom Bauunternehmer im wesentlichen vorgegebene Baukonzept binden, erscheint auch aus diesem Grund die Einbeziehung der Baukosten - einschließlich der Umsatzsteuer - bzw des Werkvertrages in die grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgänge des Abgabepflichtigen nicht rechtswidrig (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0160, 0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160211.X07

Im RIS seit

13.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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