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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §10;Beachte
Besprechung in AnwBl 9/1992, S 661-663 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0212Rechtssatz
Können nur solche Interessenten Grundstückseigentum erwerben, die sich an das vom Bauunternehmer im wesentlichen vorgegebene Baukonzept binden, erscheint auch aus diesem Grund die Einbeziehung der Baukosten - einschließlich der Umsatzsteuer - bzw des Werkvertrages in die grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgänge des Abgabepflichtigen nicht rechtswidrig (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0160, 0161).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160211.X07Im RIS seit
13.04.2001