RS Vwgh 1993/12/21 89/14/0268

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §1;
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4;
InvestPrämG §2 Abs3 Z4;

Rechtssatz

Das Investitionsprämiengesetz knüpft an die einkommensteuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften und den dort mehrfach verwendeten Begriff "Betrieb" an. Der Begriff "Betrieb" ist eng mit der natürlichen Person verknüpft, der der Betrieb als Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Das gilt besonders für die Art und Weise, in der ein Betrieb geführt wird, und für die ständige Notwendigkeit, die für die Betriebsführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Träger dieser Entscheidungen ist regelmäßig das Steuersubjekt. Wenn nun der Einkommensteuergesetzgeber von der Übertragung eines Betriebes spricht, so kann darunter begrifflich nur eine bestimmt qualifizierte Summe von Wirtschaftsgütern (einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter) verstanden werden, nicht jedoch die Art und Weise, in der das bisherige Steuersubjekt mit Hilfe dieser Wirtschaftsgüter eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140268.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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