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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §1;Rechtssatz
Das Investitionsprämiengesetz knüpft an die einkommensteuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften und den dort mehrfach verwendeten Begriff "Betrieb" an. Der Begriff "Betrieb" ist eng mit der natürlichen Person verknüpft, der der Betrieb als Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Das gilt besonders für die Art und Weise, in der ein Betrieb geführt wird, und für die ständige Notwendigkeit, die für die Betriebsführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Träger dieser Entscheidungen ist regelmäßig das Steuersubjekt. Wenn nun der Einkommensteuergesetzgeber von der Übertragung eines Betriebes spricht, so kann darunter begrifflich nur eine bestimmt qualifizierte Summe von Wirtschaftsgütern (einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter) verstanden werden, nicht jedoch die Art und Weise, in der das bisherige Steuersubjekt mit Hilfe dieser Wirtschaftsgüter eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140268.X02Im RIS seit
20.11.2000