Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §11;Rechtssatz
Die Hingabe der betrieblichen Mittel als privates Darlehen ist eine Entnahme, der unbestrittenermaßen bei der Bildung der Rücklagen für nichtentnommenen Gewinn für die Streitjahre und durch Auflösung solcher für die Vorjahre gebildeter Rücklagen Rechnung getragen werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140168.X01Im RIS seit
20.09.1988