RS Vwgh 1988/9/20 87/14/0168

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §11;
EStG 1972 §4;

Rechtssatz

Die Hingabe der betrieblichen Mittel als privates Darlehen ist eine Entnahme, der unbestrittenermaßen bei der Bildung der Rücklagen für nichtentnommenen Gewinn für die Streitjahre und durch Auflösung solcher für die Vorjahre gebildeter Rücklagen Rechnung getragen werden muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140168.X01

Im RIS seit

20.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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