RS Vwgh 1993/11/16 90/14/0077

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §294;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Für den Begriff des Wirtschaftsgutes ist die selbständige Bewertbarkeit eines Gutes jeder Art (Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände) im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung maßgebend. Es kann daher auch das zivilrechtliche Zugehör einer Liegenschaft ein selbständiges Wirtschaftsgut sein (Hinweis

Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Auflage, Textziffer 20 zu § 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140077.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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