RS Vwgh 1993/9/21 88/14/0110

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §163;
BAO §184;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Veräußert ein Kaufmann gleichartige und gleichwertige Waren der Marktsituation entsprechend zu unterschiedlichen Preisen - etwa im Zuge eines Ausverkaufes oder auch auf Märkten - , so gebietet dies keine Trennung des Wareneinsatzes, sondern ist diesem Umstand vielmehr durch Ermittlung eines durchschnittlichen (gewogenen) Rohaufschlages Rechnung zu tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988140110.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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