RS Vwgh 1993/11/16 90/14/0077

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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L65000 Jagd Wild
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;
JagdRallg;

Rechtssatz

Das Eigenjagdrecht ist nach der Verkehrsauffassung im wirtschaftlichen Verkehr selbständig bewertbar. Die selbständige Bewertbarkeit ist etwa durch Kapitalisierung erzielbarer Pachtzinse möglich. Daß das Eigenjagdrecht ein Ausfluß des Eigentums am Grundstück ist und im Fall der Eigentumsübertragung des Grundstückes kein selbständiges Schicksal hat, steht der Wirtschaftsguteigenschaft nicht entgegen. Die eigenständige Übertragbarkeit ist kein wesentliches Merkmal für die Einstufung als Wirtschaftsgut. In dieser Hinsicht ist das Eigenjagdrecht mit Gebäuden sowie mit Wirtschaftsgütern unter dem Boden vergleichbar (Hinweis E 11.12.1990, 90/14/0199).

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Eigenjagd

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140077.X05

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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