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L65000 Jagd WildNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Das Eigenjagdrecht ist nach der Verkehrsauffassung im wirtschaftlichen Verkehr selbständig bewertbar. Die selbständige Bewertbarkeit ist etwa durch Kapitalisierung erzielbarer Pachtzinse möglich. Daß das Eigenjagdrecht ein Ausfluß des Eigentums am Grundstück ist und im Fall der Eigentumsübertragung des Grundstückes kein selbständiges Schicksal hat, steht der Wirtschaftsguteigenschaft nicht entgegen. Die eigenständige Übertragbarkeit ist kein wesentliches Merkmal für die Einstufung als Wirtschaftsgut. In dieser Hinsicht ist das Eigenjagdrecht mit Gebäuden sowie mit Wirtschaftsgütern unter dem Boden vergleichbar (Hinweis E 11.12.1990, 90/14/0199).
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung EigenjagdEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140077.X05Im RIS seit
03.05.2001