Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Instanzenzug die Anerkennung eines von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Sanierungsgewinnes im Ausmaß von rund 450.000,-- Schilling. Sie begründete dies einerseits damit, dem Vorbringen der Beschwerdeführerin in der mündlichen Verhandlung ("die Bank habe mit der Berufungswerberin nichts mehr zu tun haben wollen") sei zu entnehmen gewesen, dass es das Anliegen der auf ihre Forderungen zum Großteil verzichtenden B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0037 E 7. Juni 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es obliegt dem Steuerpflichtigen, in dem ausschließlich auf das Erwirken einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren selbst einwandfrei das Vorliegen jener Umstände... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0037 E 7. Juni 2001 RS 3 Stammrechtssatz Um die Voraussetzungen der Begünstigungsbestimmungen des § 36 EStG 1988 und des § 11 Abs 3 GewStG zu erfüllen, muss der Schuldennachlass "zum Zweck der Sanierung" im Rahmen eines Sanierungskonzeptes erfolgt sein. Nicht bloß das Ergebnis des Schuldenerlas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0037 E 7. Juni 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Anwendung des § 36 EStG 1988 und des § 11 Abs 3 GewStG setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlass von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen unter anderem der Sanierungsabsicht und der Sanierungseignung müssen kumulativ vorliegen (Hinweis E 31. März 2003, 98/14/0178). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1998140196.X04 Im RIS seit 03.06.2004 mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaft, welche aus dem Geschäftsherrn, der I-Betriebsberatungs GmbH, und der I-Unternehmensbeteiligungs GmbH als stille Gesellschafterin gebildet wird. In ihrer Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften sowie in der Gewerbesteuererklärung für 1993 wies die Beschwerdeführerin Einkünfte bzw. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von rund 3,4 Mio. Schilling aus. Das Finanzamt veranlagte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0037 E 7. Juni 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es obliegt dem Steuerpflichtigen, in dem ausschließlich auf das Erwirken einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren selbst einwandfrei das Vorliegen jener Umstände... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0151 E 25. Februar 2003 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Die durch den Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen entstandene gewinnerhöhende Vermehrung des Betriebsvermögens erhöht den laufenden Gewinn. Von dem unter Einbeziehung des Sanierungsgewinnes ermitt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KEG, deren Unternehmensgegenstand der Warenhandel und der Betrieb einer Tankstelle ist, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 20. April 1993 - abgeschlossen zwischen Walter H. als Komplementär und Maria H. als Kommanditistin - gegründet. Walter H. betrieb bis dahin eine Gemischtwarenhandlung in Form eines Einzelunternehmens am Standort K. 53. Maria H. betrieb am Standort K. 14/15 ein Kaufhaus mitsamt Tankstelle. Im Gesellschaftsvertrag wurde vereinbart, dass die je... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0151 E 25. Februar 2003 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Die durch den Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen entstandene gewinnerhöhende Vermehrung des Betriebsvermögens erhöht den laufenden Gewinn. Von dem unter Einbeziehung des Sanierungsgewinnes ermitt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0151 E 25. Februar 2003 RS 3 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 36 EStG 1988 dienen nur der Sanierung eines Betriebes, nicht hingegen der Sanierung der privaten Vermögenssphäre des Unternehmers (Hinweis E 23. Jänner 1997, 93/15/0043, VwSlg 7156 F/1997). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0043 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7156 F/1997 RS 4 Stammrechtssatz Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch/2 Tz 10 zu § 3... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0128 E 31. März 2003 RS 1 Stammrechtssatz Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Die Fortführung eines Unternehmens in einer Auffanggesellschaft kann ein Indiz für eine geeignete Sanierungsmaßnahme sein. Es müssen dabei jedoch die wesentlichen Grundlagen des zu sanierenden Unternehmens auf die Auffanggesellschaft übertragen werden (Hinweis E 25. Februar 2003, 98/14/0151). Bei ortsgebund... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der im Jahr 1934 geborene Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1969 als nicht protokollierter Einzelunternehmer tätig, wobei er Erlöse aus der Gewinnung von Schotter, aus Transporten, aus Straßenreinigungen, aus Schneeräumungen, aus Baggerarbeiten und aus einer Tankstelle erzielte. In der Eröffnungsbilanz für das Jahr 1992 wies der Beschwerdeführer ein negatives Kapital von rund 4,3 Mio S aus. In den Jahren 1992 bis 1994 erwirtschaftete der Beschwerdeführer insgesamt Verluste von r... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;
Rechtssatz: Die durch den Erlass betrieblicher Schulden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen entstandene gewinnerhöhende Vermehrung des Betriebsvermögens erhöht den laufenden Gewinn. Von dem unter Einbeziehung des Sanierungsgewinnes ermittelten Gesamtbetrag der Einkünfte werden die Sonderausgaben einschließlich der noch vortragsfähigen Verluste in Abz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;
Rechtssatz: Ein zu sanierendes Unternehmen muss nicht notwendigerweise unter der bisherigen Rechtsform fort geführt werden. Unter Umständen reicht auch die Übernahme und die Fortführung des Betriebes durch ein anderes Unternehmen aus, um so die steuerliche Begünstigung des Sanierungsgewinnes anzuwenden. Es müssen hiebei jedoch die wesentlichen Grun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;EStG 1988 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0043 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7156 F/1997 RS 4
(hier nur erster Satz; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;
Rechtssatz: Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1998140128.X01 Im RIS seit 22.05.2003 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit dem Jahr 1977 als Einzelunternehmer den von seinem Vater übernommenen protokollierten Gewerbebetrieb. Unternehmensgegenstand war insbesondere der Handel mit Ärzte-, Spitals- und Pflegebedarf, mit Röntgengeräten, mit elektromedizinischen Geräten, mit Röntgenmaterial, mit medizinischen Naht- und Organersatzmaterial, mit medizinischen Injektionsspritzen und mit Infusionsgeräten. Daneben wurden medizinische Bedarfsartikel an private Kunden sowohl ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0043 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7156 F/1997 RS 4 Stammrechtssatz Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch/2 Tz 10 zu § 3... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 36 EStG 1988 dienen nur der Sanierung eines Betriebes, nicht hingegen der Sanierung der privaten Vermögenssphäre des Unternehmers (Hinweis E 23. Jänner 1997, 93/15/0043, VwSlg 7156 F/1997). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1998140151.X03 ... mehr lesen...