RS Vwgh 2003/3/31 98/14/0128

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;

Rechtssatz

Ein zu sanierendes Unternehmen muss nicht notwendigerweise unter der bisherigen Rechtsform fort geführt werden. Unter Umständen reicht auch die Übernahme und die Fortführung des Betriebes durch ein anderes Unternehmen aus, um so die steuerliche Begünstigung des Sanierungsgewinnes anzuwenden. Es müssen hiebei jedoch die wesentlichen Grundlagen des zu sanierenden Unternehmens auf das andere Unternehmen übertragen werden (Hinweis E 25.2.2003, 98/14/0151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998140128.X04

Im RIS seit

22.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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