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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Ein zu sanierendes Unternehmen muss nicht notwendigerweise unter der bisherigen Rechtsform fort geführt werden. Unter Umständen reicht auch die Übernahme und die Fortführung des Betriebes durch ein anderes Unternehmen aus, um so die steuerliche Begünstigung des Sanierungsgewinnes anzuwenden. Es müssen hiebei jedoch die wesentlichen Grundlagen des zu sanierenden Unternehmens auf das andere Unternehmen übertragen werden (Hinweis E 25.2.2003, 98/14/0151).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998140128.X04Im RIS seit
22.05.2003