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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998140128.X01Im RIS seit
22.05.2003