RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2003
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24;
EStG 1988 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

Die Fortführung eines Unternehmens in einer Auffanggesellschaft kann ein Indiz für eine geeignete Sanierungsmaßnahme sein. Es müssen dabei jedoch die wesentlichen Grundlagen des zu sanierenden Unternehmens auf die Auffanggesellschaft übertragen werden (Hinweis E 25. Februar 2003, 98/14/0151). Bei ortsgebundenen Tätigkeiten und dazu gehören Betriebe, die Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs umsetzen, zählt der Standort jedenfalls zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen (Hinweis E 24. April 1996, 94/15/0025, Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch Tz 22.4 zu § 24, sowie Doralt, EStG4, Tz 34 zu § 24 mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140193.X05

Im RIS seit

16.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten