Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §212a Abs2 lita;EStG 1988 §36;
Rechtssatz: Eine nach Gewährung eines Schuldnachlasses aufgetretene (uU betragsmäßig geringfügige und zeitlich kurze) Verlustsituation schließt NICHT in jedem Fall bereits die Sanierungseignung aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 21. Jänner 1993 veranlagte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Einkommensteuer 1991 und setzte gleichzeitig dem Veranlagungsergebnis entsprechend - gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 unter Berücksichtigung einer Erhöhung von 9 % - die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 1993 und Folgejahre mit 975.300,-- S fest; mit Bescheid vom 16. Februar 1993 setzte es die Vorauszahlungen gemäß § 45 Abs. 4 dritter Satz EStG 1988 idF BGBl. 253/1993 auf 531.700.-- S herab, weil der bis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 36 EStG 1988 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995140117.X14 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36 impl;EStG 1988 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/13/0289 2 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Bei der erforderlichen Prüfung des Einzelfalls ist maßgeblich, ob der Schulderlaß zur Sanierung des Schuldners geeignet ist. In diesem Sinn dient auch ein bloß teilweiser Schulderlaß dem gesetz... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;KO §114;
Rechtssatz: Es liegt keine Sanierung iSd § 36 EStG 1988 vor, wenn der Schulderlaß gegenüber einem Unternehmen erfolgt, das sich aufgelöst hat und sich im Stadium der Abwicklung befindet. Ist es zur Auflösung des gesamten Fuhrparks des Frächtereibetriebes - der wesentlichen Geschäftsgrundlage eines solchen Betriebes - gek... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/23 93/15/0043 5 Stammrechtssatz Die Sanierungsfähigkeit eines Betriebes ist Voraussetzung für das Vorliegen eines steuerfreien Sanierungsgewinnes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995140117.X12 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36 impl;EStG 1988 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 94/15/0137 2 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Das Unternehmen muß durch die Sanierung als Wirtschaftsfaktor erhalten bleiben (Hinweis: Nolz, Probleme der Sanierungsgewinne im Ertragssteuerrecht in FS Bauer, 197). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36 impl;EStG 1988 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 94/15/0137 3 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die bloße Sanierung des UnternehmERS und nicht auch des UnternehmENS reicht nicht aus, um den mit einem gerichtlichen Ausgleich verbundenen Schulderlaß der Gläubiger als Sanierungsgewinn des Sc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gewerblich tätige KG. Wie sich aus dem Verwaltungsakt ergibt, erhält die Kommanditistin AD als Gewinnanteil eine Verzinsung ihrer Vermögenseinlage von 10.000 S (für das Jahr 1988 504,-- S); der Gewinn wird im übrigen zur Gänze dem Komplementär SD zugewiesen. Über die Mitunternehmereigenschaft der Beschwerdeführerin besteht kein Streit. Für das Jahr 1988 erklärte die Beschwerdeführerin einen Gewinn in Höhe von 6,573.858 S, der mit 6,573.354 S auf den... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/13/0018 2 Stammrechtssatz Reicht ein teilweiser - wenn auch nur 20 prozentiger - Schulderlaß zur Sanierung aus, dient auch er im Sinne des Gesetzes dem Zwecke der Sanierung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Die Anwendung der Begünstigungsbestimmungen des § 36 EStG 1972 bzw § 11 Abs 3 GewStG setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Der Sanierungsbedürftigkeit steht es auch entgegen, wenn sie durch Mittel, die aus dem Betriebsvermögen anderer Betriebe entnommen werden können, beseitigt werden könnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995150152.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb. Im Streitjahr löschte das Finanzamt betriebliche Abgabenschulden von 1,109.572,30 S gemäß § 235 Abs 1 BAO. Der Beschwerdeführer beantragte im Streitjahr, einen von ihm mit 1,050.302 S bezifferten Betrag als Sanierungsgewinn iSd § 36 EStG 1988 und § 11 Abs 3 GewStG steuerfrei zu belassen. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, von allgemeinen Sanierungsmaßnahmen könne nur gesprochen w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §36;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit einem behaupteten Sanierungsgewinn obliegt es dem Abgabepflichtigen, in dem ausschließlich auf das Erwirken einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren, selbst einwandfrei das Vorliegen jener Umstän... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36 impl;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 3 Stammrechtssatz Die Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1972 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36 impl;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/13/0289 2 Stammrechtssatz Bei der erforderlichen Prüfung des Einzelfalls ist maßgeblich, ob der Schulderlaß zur Sanierung des Schuldners geeignet ist. In diesem Sinn dient auch ein bloß teilweiser Schulderlaß dem gesetzlichen Zweck der Sanierung, wenn er zur Sa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer zumindest seit dem Jahr 1979 einen Gewerbebetrieb, wobei er bis zum Jahr 1987 insgesamt Verluste von rd 2,5 Mio S erwirtschaftete. Mit Beschluß vom 23. Juni 1987 wurde über sein Vermögen der Konkurs eröffnet. Mit Beschluß vom 9. Mai 1988 wurde der Abschluß eines Zwangsausgleiches zwischen dem Beschwerdeführer und seinen Gläubigern bestätigt, wonach sich der Beschwerdeführer verpflichtete, seine Gläubiger mit einer Quote von 20 % zu be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §36;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Der Zweck des § 36 EStG 1972 und der des § 11 Abs 3 GewStG liegt darin, einen BETRIEB derart zu sanieren, daß dieser weitergeführt oder (zumindest) als wirtschaftliche Einheit veräußert wird (Hinweis E 24.5.1993, 92/14/0041). Die eben erwähnten Bestimmungen dienen somit d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §36;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 2 Stammrechtssatz Gemäß § 36 EStG 1972 sind vor Anwendung des Einkommensteuertarifes jene Einkommensteile auszuscheiden, die durch Vermehrung des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §36;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;
Rechtssatz: Die Sanierungsfähigkeit eines Betriebes ist Voraussetzung für das Vorliegen eines steuerfreien Sanierungsgewinnes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993150043.X05 Im RIS seit 31.10.2001 Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §36;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;
Rechtssatz: Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch/2 Tz 10 zu § 36). Ob hiebei seitens der Gläubiger Sanierungsabsicht b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 3 Stammrechtssatz Die Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1972 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die... mehr lesen...
Mit der Veranlagung der beschwerdeführenden GmbH zur Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 1989 wurden die Einkünfte (der Gewinn aus Gewerbebetrieb) derart um Verlustabzüge (Fehlbeträge) vermindert, daß in den Abgabenbescheiden das Einkommen und der Gewerbeertrag mit S 0,-- festgestellt wurden. Gleichzeitig erging eine "Mitteilung über angemerkte vortragsfähige Restverluste". In der Berufung gegen diese Bescheide wurde geltend gemacht, daß im Betriebsergebnis ein Sanierungsgewi... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das das Jahr 1985 betreffende hg. Erkenntnis vom 20. September 1988, Zl. 88/14/0180, verwiesen. In bezug auf den Sachverhalt ist daraus für den vorliegenden Beschwerdefall zu entnehmen, daß die Beschwerdeführerin bereits vor der Eröffnung des gerichtlichen Ausgleiches über ihr Vermögen die Produktion eingestellt, die Betriebsgrundstücke und das Betriebsvermögen verkauft sowie die Gewerbeberechtigungen zurückgelegt, somit den bisherigen B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5;
Rechtssatz: Die bloße Sanierung des UnternehmERS und nicht auch des UnternehmENS reicht nicht aus, um den mit einem gerichtlichen Ausgleich verbundenen Schulderlaß der Gläubiger als Sanierungsgewinn des Schuldners iSd § 22 Abs 5 KStG 1966 bzw des § 11 Abs 3 GewStG ansehen zu können. Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 3 Stammrechtssatz Die Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1972 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5;
Rechtssatz: Das Unternehmen muß durch die Sanierung als Wirtschaftsfaktor erhalten bleiben (Hinweis: Nolz, Probleme der Sanierungsgewinne im Ertragssteuerrecht in FS Bauer, 197). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150137.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...