RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0193

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;
GewStG §11 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/14/0128 E 31. März 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140193.X01

Im RIS seit

16.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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