Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §36;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/15/0043 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7156 F/1997 RS 4 (hier nur erster Satz; EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch/2 Tz 10 zu § 36). Ob hiebei seitens der Gläubiger Sanierungsabsicht bestanden hat, ist irrelevant.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998140128.X03Im RIS seit
22.05.2003