RS Vwgh 1993/11/30 90/14/0152

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1221;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0019 3

Stammrechtssatz

Zwingende wirtschaftliche Gründe, die der Entrichtung des Ausstattungsbetrages im gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt entgegenstehen und den Dotationspflichtigen dazu berechtigen, eine spätere Zahlung des Ausstattungsbetrages oder ratenweise Entrichtung vom Berechtigten zu verlangen, können in der Liquiditätslage des Ausstattungspflichtigen gelegen sein (Hinweis E 16.4.1991, 90/14/0279 und Hinweis E 12.6.1990, 89/14/0274).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140152.X03

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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