Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/14/0105 1Stammrechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof teilt die von Quantschnigg vertretene Auffassung (Hinweis ÖStZ 1992, 339; Lohnsteuerrichtlinien 1992, Randzahl 568) nicht, Bürgschaftszahlungen in Zusammenhang mit einer Existenzbedrohung naher Angehöriger könnten im Hinblick auf § 34 Abs 7 EStG 1988 (Hinweis VfGH 12.12.1991, G 290/91, und nunmehr die Neufassung BGBl 1992/312) nicht mehr abgezogen werden. Bei den Zahlungen aus Bürgschaften für Betriebsschulden des Ehegatten handelt es sich nicht um Unterhaltsleistungen im Sinne des § 34 Abs 7 EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140227.X01Im RIS seit
20.11.2000