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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/15/0132Rechtssatz
Beim "Einzugsbereich des Wohnortes" iSd § 34 Abs 8 EStG 1988 gehen Wanke in "der Einzugsbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG 1988", Finanzjournal 1 und 2/92, sowie
Quantschnigg - Schuch, "im Einkommensteuer-Handbuch", Textzahl 31 zu § 34, vom Nahebereich des Wohnortes aus. Dieser Ansicht schließt sich der VwGH insbesondere im Hinblick darauf an, daß nur bei dieser Auslegung nicht gegen den dem § 34 legcit innewohnenden Grundsatz verstoßen würde, bloß AUSSERGEWÖHNLICHE Aufwendungen als steuermindernd zu berücksichtigen; außerdem läßt sich nur auf diese Weise ein vom Gesetzgeber gewiß nicht beabsichtigter Wertungswiderspruch zu § 13 Abs 4 des Studienförderungsgesetzes 1983 idF der Novelle BGBl Nr 1985/361 vermeiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150131.X02Im RIS seit
11.07.2001