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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Zahlungen aufgrund eines Beitrittes als Gesamtschuldner und solche aufgrund der Haftung als Bürge sind hinsichtlich ihrer Beurteilung als außergewöhnliche Belastung nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis E 16.1.1991, 89/13/0037). Demnach erwachsen derartige Zahlungen dann zwangsläufig, wenn bereits das Eingehen der Verpflichtung zwangsläufig war. Entscheidend ist, ob ein Steuerpflichtiger aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen eine derartige Verpflichtung eingehen mußte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140227.X02Im RIS seit
20.11.2000