Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, insbesondere aus dem mit der Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG 1955 vorgelegten Notariatsakt vom 7. April 1987, ergibt sich folgender wesentlicher und unbestrittener Sachverhalt: Die Pensionistin Maria H war Alleineigentümerin der aus mehreren Grundstücken bestehenden verpachteten (in der Folge als Grundstück I bezeichneten) Liegenschaft EZ 23 des Grundbuches der KG XY mit einem Verkehrswert von S 452.984,--. Auf Grund des dieses Grundstück I... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist eine Schenkung dann nicht von der Besteuerung nach dem GrEStG 1955 ausgenommen, wenn der unter Anwendung steuerrechtlicher Vorschr ermittelte Wert der Auflage höher ist als der ebenfalls nach steuerrechtlichen Vorschr ermittelte Wert der Liegenschaft, wobei als Wert der Liegenschaft iSd Bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z5;EStG 1972 §3 Z14a;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige über einen Teil des Arbeitslohnes nicht verfügen kann, weil dieser auf Grund einer Vereinbarung für eventuell zu entrichtende "ausländische" Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wird, gilt dieser Teilbetrag nicht als zugeflossen. Wird ein Betrag nur vorsorglich für... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §3 Z5;FamLAG 1967 §5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 227;
Rechtssatz: Öffentliche Mittel iSd § 3 Z 5 EStG sind nur Mittel inländischer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (wie Gebietskörperschaften, Kammern und Sozialversicherungsträger), die durch Pflichtbeiträge auf Grund gesetzlicher Anordnung au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z28; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 82;
Rechtssatz: Der Ausschluß der Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer von der Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuwendungen an den Betriebsratsfonds zielt erkennbar darauf ab, einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbare Arbeitgeberzuwendungen nicht schon deshalb steuerfrei zu s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §3 Z29;KStG 1966 §17;
Rechtssatz: Ausführungen zu der Frage der Steuerfreiheit des Förderungsbeitrages zur Entwicklung einer absetzbaren Kehrmaschine in der Höhe von 50 vH der nachgewiesenen Gesamtkosten bis maximal S 530.000.--. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986130159.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167;EStG 1972 §3 Z11 litb;
Rechtssatz: Die Bestehenszeit der Firma von mindestens 25 Jahren muß für die Steuerbefreiung nach § 3 Z 11 lit b EStG zumindest glaubhaft gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986130150.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z11 litb;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Zuwendungen anläßlich eines Firmenjubiläums ist das Bestehen der Firma seit 25,50 oder einem sonstigen Vielfachen von 25 Jahren. Auf die Zeit der Innehabung der Firma durch einen bestimmten Firmeninhaber kommt es nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §3 Z2;
Rechtssatz: Gehören zu einem erblosen Nachlaß Liegenschaften, so bildet ihr Übergang an die Republik Österreich (Heimfallsrecht) einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955. Die Zuweisung des erblosen Nachlasses an die Republik Österreich stellt keinen Erwerb von Todes wegen dar, weil für das Vorliegen des Tatbest... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §3 Z2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/8, 444;
Rechtssatz: Eine Auflage iSd § 3 Z 2 GrEStG 1955 stellt insbesondere die Übernahme von auf dem Grundstück lastenden Hypotheken dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160162.X07 Im RIS seit 19.05.1988 Zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §19;AMFG §20;AMFG §21;AMFG §27;AMFG §35;AMFG §36;EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §3 Z4;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Abzugsverbotes für Dienstaufwendungen und Lohnaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Beihilfen gem § 19 Abs 1 Z f iVm § 20 Abs 6, gem § 21 Abs 1 und Abs 2... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3EStG 1972 §3 Z11EStG 1972 §3 Z19 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0100 E 25. Mai 1987 VwSlg 12474 A/1987; RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zur Abgrenzung der einzelnen Ausnahmetatbestände des § 49 Abs 3 ASVG und zur Bedeutung der einkommensteuerrechtlichen Befreiungsbes... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Eine Schenkung ist dann nicht von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenommen, wenn der unter Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften ermittelte Wert der Auflage höher ist als der ebenfalls nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Wert der Liegenschaft; wobei als Wert der Liegenschaft im Sinne der Bestimmun... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14aEStG 1972 §41EStG 1972 §47 Abs3EStG 1972 §81
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Überwachung und Steuerung des Einsatzes von Lohnunternehmern (zu Holzschlägerungsarbeiten) im Ausland im Auftrag eines inländischen Unternehmers durch einen sogenannten (unbeschränkt steuerpflichtigen) "freien Mitarbeiter", der l... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Schließt ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Erben ein Übereinkommen, wonach ihm aus dem Nachlaß an Stelle seines schuldrechtlichen Anspruches ein Grundstück zukommen soll, so ist in einem solchen Fall der Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 erfüllt, ohne daß es der Heranziehung des § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG 195... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §35 Abs1 lita;AMFG §36 Abs4 lita;EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §3 Z4;KStG 1966 §17 impl;
Rechtssatz: Die Aufwendungen des Dienstgebers für Löhne seines behinderten Dienstnehmers, für den ihm der Zuschuß gemäß § 36 Abs 4 lit a ArbeitsmarktförderungsG gewährt wurde, stehen im Ausmaß der Beihilfe in einem unmit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3;EStG 1972 §3 Z11;EStG 1972 §3 Z19;
Rechtssatz: Ausführungen zur Abgrenzung der einzelnen Ausnahmetatbestände des § 49 Abs 3 ASVG und zur Bedeutung der einkommensteuerrechtlichen Befreiungsbestimmungen für die Auslegung des § 49 Abs 3 ASVG. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §3 Z29;EStG 1972 §6 Z10;KStG 1966 §17;
Rechtssatz: Durch einen Zinsenzuschuß iS des § 3 Z 29 EStG werden die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes nicht berührt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140028.X01 Im RIS seit 10.02.1987 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §3 Z5;
Rechtssatz: Werden gem § 3 Z 5 EStG steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt, können die mit der Gewährung dieser Mittel im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, da es ansonsten zu einer doppelten Begünstigung kommen würde (Hinweis E 12... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0134 E 31. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der "Wert des Grundstückes" gemäß § 3 Z 2 GrEStG ist gemäß § 12 Abs 1 GrEStG dessen Einheitswert (Hinweis E 15.2.1960, 478/56, VwSlg 2172 F/1960, E 19.2.1970, 1144/68, sowie auf Dorazil-Schwärzler, GrEStG, S 140). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Im Falle des Grundstückserwerbs durch Schenkung unter einer den Wert (Einheitswert) des Grundstücks übersteigenden Auflage (hier: Durch Erwerbsvorgang übernommene Schulden größer als der Einheitswert des Unternehmensanteiles) sind hinsichtlich der Besteuerung dieses Vorganges nicht die Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und S... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §12 Abs3;GrEStG 1955 §3 Z6;
Rechtssatz: Eine Stichtagsbewertung nach § 12 Abs 3 GrEStG 1955 soll dann nicht in Betracht kommen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse, die für die (damals zutreffende) Feststellung des Einheitswertes maßgebend waren, auch zu der Zeit noch fortbestehen, zu der das Grundstücksgeschäft abgeschlossen w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1144/68 E 19. Februar 1970 RS 1 Stammrechtssatz Übersteigt bei Grundstücksschenkungen unter einer Auflage der Wert der Auflage den Wert des Grundstückes, so unterliegt der übersteigende Betrag (der Auflage) der Grunderwerbsteuer. Wert der Auflage und Wert des Grundstückes sind nach den Vorschriften des BewG 1955 zu ermitteln (Hin... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1955 §12;GrEStG 1955 §3 Z6;
Rechtssatz: Da im Falle des Erwerbes von Ersatzgrundstücken für enteignete Grundstücke ein Vergleich mit den enteigneten Grundstücken gemäß § 12 GrEStG 1955 anzustellen ist, gilt § 12 GrEStG insoweit auch für diese. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160127.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Auch der Erwerb einer Sachgesamtheit, zu der ein inländisches Grundstück gehört, führt zur Grunderwerbsteuerpflicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985160014.X05 Im RIS seit 16.10.1986 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Übersteigt im Falle einer Schenkung unter einer Auflage der Wert der Auflagen den Wert des übereigneten Grundstücks, unterliegt auch eine Schenkung nach bürgerlichem Recht der Grunderwerbsteuer. Unter einer Auflage ist nicht nur eine Gegenleistung iSd Privatrechtes, sondern auch jede dem Beschenkten als solche auferlegte Leistung, d... mehr lesen...