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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Rechtssatz
Im Falle des Grundstückserwerbs durch Schenkung unter einer den Wert (Einheitswert) des Grundstücks übersteigenden Auflage (hier:
Durch Erwerbsvorgang übernommene Schulden größer als der Einheitswert des Unternehmensanteiles) sind hinsichtlich der Besteuerung dieses Vorganges nicht die Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und Schenkungssteuergesetzes, sondern die des GrEStG anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160014.X04Im RIS seit
16.10.1986