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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs2;Rechtssatz
Werden gem § 3 Z 5 EStG steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt, können die mit der Gewährung dieser Mittel im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, da es ansonsten zu einer doppelten Begünstigung kommen würde (Hinweis E 12.6.1959, 2206/58, VwSlg 2034 F/1959).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140127.X01Im RIS seit
16.12.1986