RS Vwgh 1986/12/16 84/14/0127

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs2;
EStG 1972 §3 Z5;

Rechtssatz

Werden gem § 3 Z 5 EStG steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt, können die mit der Gewährung dieser Mittel im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, da es ansonsten zu einer doppelten Begünstigung kommen würde (Hinweis E 12.6.1959, 2206/58, VwSlg 2034 F/1959).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140127.X01

Im RIS seit

16.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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