RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §3 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1144/68 E 19. Februar 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Übersteigt bei Grundstücksschenkungen unter einer Auflage der Wert der Auflage den Wert des Grundstückes, so unterliegt der übersteigende Betrag (der Auflage) der Grunderwerbsteuer. Wert der Auflage und Wert des Grundstückes sind nach den Vorschriften des BewG 1955 zu ermitteln (Hinweis E 15.2.1960, 478/56, VwSlg 2172 F/1960).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160014.X01

Im RIS seit

16.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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